Politik

Pflegeanbieter rufen bundesweiten Arbeitgeberverband ins Leben

  • Freitag, 14. Juni 2019
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Berlin – Mehrere große Pflegeanbieter und -verbände haben heute einen bundeswei­ten Arbeitgeberverband gegründet. Mit der neuen Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) werde die Grundlage geschaffen, um Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen, teilte der AWO-Arbeitgeberverband nach der Grün­dungsversammlung in Berlin mit.

Ziel ist der Abschluss eines Tarifvertrags, der dann durch das Bundesarbeitsminis­te­rium für allgemeinverbindlich erklärt wird; kein Anbieter in Deutschland dürfte dann geringere Löhne zahlen. Beteiligt sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Arbei­terwohlfahrt (AWO), die Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen, der Paritätische Gesamt­verband und die Volkssolidarität.

Anders als in vielen anderen Branchen gibt es in der Pflege bislang keinen Flächenta­rif­vertrag und keine starken Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen, die in eigener Verantwortung Tarifverträge aushandeln. Das liegt auch daran, dass der Markt stark zersplittert ist. Anbieter sind Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen; knapp die Hälfte der Pflegeheime ist in privater Trägerschaft, darunter börsennotierte Konzerne, aber auch kleine Familienbetriebe.

Als Vorstandsmitglieder wurden Ulrich Bauch (Bundesgeschäftsführer ASB) sowie Rüdiger Becker (Vorsitzender Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen) und Gero Kettler (Geschäftsführer Arbeitgeberverband AWO Deutschland) gewählt. Es geht um mehr als eine Million Beschäftigte in der Pflege. Die Bundesregierung unter­stützt das Ziel, dass Arbeitgeber und -nehmer in der Branche selbstständig über die Tarife entscheiden.

Die privaten Arbeitgeber in der Branche sind gegen Tarifverträge. Sie schließen recht­liche Schritte gegen eine mögliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht aus. Der Präsident des Arbeitgeberverbands im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, hatte die Gründung des BVAP als Initiative von „Nischen­anbietern“ und „Kleinstverbänden“ bezeichnet. Von den Verbänden, die noch vor einem halben Jahr einen gemeinsamen Arbeitgeberverband angekündigt hätten, seien auffällig wenige übrig geblieben.

„Ob ein Arbeitsgericht geschweige denn das Bundesverfassungsgericht eine Allge­meinverbindlicherklärung eines von diesem Miniverband mit einer Minigewerkschaft in der Altenpflege abgeschlossenen Tarifvertrags anerkennt, ist aus unserer Sicht mehr als zweifelhaft“, fügte Brüderle hinzu.

kna

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