Pflegeberufsgesetz: Im Februar muss ein Kompromiss gefunden werden

Berlin – Befürworter und Gegner der generalistischen Pflegeausbildung stehen sich weiterhin unversöhnlich gegenüber. Das zeigt auch eine Debatte aus der vergangenen Woche beim „Kongresses Pflege“ in Berlin.
„An unserer Schule haben wir die generalistische Pflegeausbildung mit viel Erfolg erprobt“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS), Christine Vogler. „Die Menschen, die heute gegen die Generalistik arbeiten, haben gar keinen Einblick in die Einrichtungen, die diese Ausbildung durchführen.“ Vogler betonte zudem, dass die Pflegeverbände „zwei Jahre sehr gut mit dem Gesundheits- und dem Familienministerium zusammengearbeitet“ hätten und der jetzt vorliegende Gesetzentwurf die Kompromisslösung dieser Kooperation sei.
Eben diese Zusammenarbeit kritisierte der Pflegeexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Erwin Rüddel. „Wir lassen uns doch vom Ministerium nicht erklären: Das ist mit den Pflegeverbänden ausgehandelt und ihr dürft jetzt keine Änderungen mehr einbringen. Das gehört nicht zum Selbstverständnis des Parlaments. Wir wollen den Gesetzentwurf optimieren, das ist unsere Aufgabe.“
Der Gesetzentwurf zum Pflegeberufsgesetz sieht vor, dass eine neue generalistische Pflegeausbildung die bisher getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ablöst, die mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ abgeschlossen wird. Zudem soll das Pflegeschulgeld bundesweit abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Auszubildenden eine Vergütung erhalten.
Vogler: Alle Auszubildenden haben den gleichen Stellenwert
„Es hat im Vorfeld viele Modellprojekte gegeben, die mit unterschiedlichem Erfolg erprobt wurden“, sagte Rüddel. „Keines der Modellprojekte wurde aber unter den Bedingungen erprobt, die jetzt im Gesetz vorgesehen sind.“
„Natürlich können wir das, was im Gesetz steht, noch nicht erprobt haben“, erwiderte Vogler. „Das Gesetz ist ja aus den Erkenntnissen der Modellprojekte heraus entstanden. Das geht also gar nicht.“ Vogler betonte, dass die Auszubildenden in den Modellstudiengängen gut zurechtgekommen seien. „Sie wurden angeleitet und konnten bewusst entscheiden, wo sie hinterher arbeiten wollen.“ Wichtig sei zudem: „Alle Auszubildenden haben den gleichen Stellenwert. Wenn wir heute von Wertigkeiten sprechen, wissen wir doch genau, wie die verteilt sind: Die Altenpflege ist weniger wert als die Krankenpflege.“
„Lasst uns doch das Kind beim Namen nennen“, forderte Rüddel. „Die Hauptschüler gehen heute vor allem in die Altenpflege.“ Diesem Umstand wolle er mit der von ihm vorgeschlagenen „2+1-Lösung“ gerecht werden: „Nach zwei Jahren kann man einen Abschluss machen. Wenn man im Krankenhaus arbeiten will, muss man noch ein Jahr dranhängen.“ Nach diesem System werde doch auch in der Schulausbildung verfahren. Warum müsse man denn alle Auszubildenden gleichmachen, fragte Rüddel.
Rüddel: Ich könnte mich mit dem SPD-Vorschlag anfreunden
Auch die SPD hat vor Kurzem einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Demnach soll die generalistische Ausbildung, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, umgesetzt werden, jedoch ohne die beiden Berufsgesetze für die Kranken- und Altenpflege abzuschaffen. Die einzelnen Ausbildungsträger könnten demnach selbst entscheiden, ob sie nach den neuen oder den alten Vorgaben ausbilden.
Ob die alten Ausbildungsgänge abgeschafft werden oder nicht, solle nach zehn Jahren entschieden werden. „Mit diesem Vorschlag könnte ich mich anfreunden“, sagte Rüddel. Zum weiteren Zeitplan erklärte er: Wenn das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, müsse man sich spätestens im Februar auf einen Kompromiss einigen.
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