Politik

Pflegeberufsgesetz: Im Februar muss ein Kompromiss gefunden werden

  • Montag, 23. Januar 2017
Uploaded: 28.05.2014 17:08:53 by mis
/dpa

Berlin – Befürworter und Gegner der generalistischen Pflegeausbildung stehen sich wei­terhin unversöhnlich gegenüber. Das zeigt auch eine Debatte aus der ver­gangenen Wo­che beim „Kongresses Pflege“ in Berlin.

„An unserer Schule haben wir die generalistische Pfle­ge­ausbildung mit viel Erfolg er­probt“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundes­verbandes Lehrende Gesund­heits- und Sozialberufe (BLGS), Christine Vogler. „Die Menschen, die heute ge­gen die Generalistik arbeiten, haben gar keinen Einblick in die Einrichtungen, die diese Ausbil­dung durchführen.“ Vogler betonte zudem, dass die Pflegeverbände „zwei Jahre sehr gut mit dem Gesundheits- und dem Familienministerium zusammengearbeitet“ hätt­en und der jetzt vorliegende Gesetzentwurf die Kompromisslösung dieser Kooperation sei.

Eben diese Zusammenarbeit kritisierte der Pflegeexperte der Unionsfraktion im Bundes­tag, Erwin Rüddel. „Wir lassen uns doch vom Ministerium nicht erklären: Das ist mit den Pflegeverbänden ausgehandelt und ihr dürft jetzt keine Änderungen mehr einbringen. Das gehört nicht zum Selbstverständnis des Parlaments. Wir wollen den Gesetzentwurf optimieren, das ist unsere Aufgabe.“

Der Gesetzentwurf zum Pflegeberufsgesetz sieht vor, dass eine neue generalistische Pfle­geausbildung die bisher getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinder­krankenpflege ablöst, die mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ abgeschlossen wird. Zudem soll das Pflegeschulgeld bundesweit abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Auszubildenden eine Vergütung erhalten.  

Vogler: Alle Auszubildenden haben den gleichen Stellenwert
„Es hat im Vorfeld viele Modellprojekte gegeben, die mit unterschiedlichem Erfolg erprobt wurden“, sagte Rüddel. „Keines der Modellprojekte wurde aber unter den Bedingungen er­probt, die jetzt im Gesetz vorgesehen sind.“

„Natürlich können wir das, was im Gesetz steht, noch nicht erprobt haben“, erwiderte Vog­­ler. „Das Gesetz ist ja aus den Erkenntnissen der Modellprojekte heraus entstanden. Das geht also gar nicht.“ Vogler betonte, dass die Auszubildenden in den Modellstudien­gängen gut zurechtgekommen seien. „Sie wurden angeleitet und konnten bewusst ent­scheiden, wo sie hinterher arbeiten wollen.“ Wichtig sei zudem: „Alle Auszubildenden ha­ben den gleichen Stellenwert. Wenn wir heute von Wertigkeiten sprechen, wissen wir doch genau, wie die verteilt sind: Die Altenpflege ist weniger wert als die Krankenpflege.“

„Lasst uns doch das Kind beim Namen nennen“, forderte Rüddel. „Die Hauptschüler geh­en heute vor allem in die Altenpflege.“ Diesem Umstand wolle er mit der von ihm vorge­schla­genen „2+1-Lösung“ gerecht werden: „Nach zwei Jahren kann man einen Abschluss machen. Wenn man im Krankenhaus arbeiten will, muss man noch ein Jahr dranhän­gen.“ Nach diesem System werde doch auch in der Schulausbildung verfahren. Warum müsse man denn alle Auszubildenden gleichmachen, fragte Rüddel.

Rüddel: Ich könnte mich mit dem SPD-Vorschlag anfreunden
Auch die SPD hat vor Kurzem einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Demnach soll die ge­neralistische Ausbildung, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, umgesetzt werden, jedoch ohne die beiden Berufsgesetze für die Kranken- und Altenpflege abzuschaffen. Die ein­zel­nen Ausbildungsträger könnten demnach selbst entscheiden, ob sie nach den neuen oder den alten Vorgaben ausbilden.

Ob die alten Ausbildungsgänge abgeschafft werden oder nicht, solle nach zehn Jahren entschieden werden. „Mit diesem Vorschlag könnte ich mich anfreunden“, sagte Rüddel. Zum weiteren Zeitplan erklärte er: Wenn das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode ver­abschiedet werden soll, müsse man sich spätestens im Februar auf einen Kompro­miss einigen.

fos

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