Vermischtes

Pflegedienst in Berlin wegen Betrugs verurteilt

  • Montag, 25. Juli 2022
/picture alliance, Fotostand, Freitag
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Berlin – Das Landgericht Berlin hat einen Berliner Pflegedienst und seine Geschäftsführung wegen „sitten­widriger vorsätzlicher Schädigung“ des Landes Berlin verurteilt. Er muss knapp 5,5 Millionen Euro nebst Zinsen an das Land zurückzahlen, wie die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege heute mit­teilte.

Der Betrag sei im Rahmen der Sozialhilfe für vermeintliche Pflegeleistungen des Pflegedienstes gezahlt worden war. Das Urteil erging im Juni und wurde noch nicht veröffentlicht. Es ist noch nicht rechtskräftig, da noch Berufung eingelegt werden kann.

Das Unternehmen hatte laut Senatsverwaltung systematisch seinen „Pflegekunden“ zumeist monatlich Be­stechungsgelder in dreistelliger Höhe gezahlt, damit diese den Pflegedienst für angeblich benötigte Pflege auswählten. Neben dem Land Berlin als Sozialhilfeträger seien noch weitere Sozialleistungsträger geschädigt worden.

Berlins Staatssekretär für Pflege, Thomas Götz, sprach von einem „wegweisenden Urteil“ und erklärte: „Die allermeisten Pflegeeinrichtungen in Berlin leisten unglaublich wertvolle Arbeit und halten sich an Recht und Gesetz. Umso wichtiger ist es, unseriöse Anbieter, die den Ruf der Branche gefährden, mit allen rechtsstaat­lichen Mitteln zu bekämpfen und vom Pflegemarkt auszuschließen.“

Gestern hatten Krankenkassen mitgeteilt, dass kriminelle Aktivitäten von Pflegediensten während der Corona­pandemie offenbar zugenommen hätten. So teilte die Techniker Krankenkasse (TK) mit, dass bei den derzeiti­gen Nachprüfungsverfahren „vermehrt Falschabrechnungen im Zusammen­hang mit dem Pflegerettungsschirm auftreten würden“.

60 Prozent der Fälle von Abrechnungsbetrug bei der TK würden aus dem Pflegebereich stammen. „Generell fällt auf, dass die Fälle ein größeres Ausmaß nehmen: Es handelt sich immer häufiger nicht um Einzelfälle, sondern um organisierten Betrug“, heißt es bei der TK.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die DAK Gesundheit. Neben bekannten Mustern des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitsbereich hätten sich „während der Coronapandemie auch neue Aktivitäten gezeigt". Ein Beispiel dafür seien Betrugsmuster im Zusammenhang mit Corona­hilfen, bei denen etwa Pflegedienste versuchten, sich die staatlichen Hilfen parallel von verschie­denen Pflegekassen auszahlen zu lassen.

kna

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