Pflegegrad lässt nur geringe Rückschlüsse auf nötige Betreuungszeit zu
Vallendar/Esslingen – Die Pflegestufe eines betreuungsbedürftigen älteren oder kranken Menschen steht laut einer neuen Studie durchaus nicht immer in direktem Zusammenhang mit der nötigen Betreuungszeit. Das berichten Wissenschaftler um Albert Brühl, Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren der Pflegeforschung an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV).
Zusammen mit der Hochschule Esslingen hat eine Arbeitsgruppe um Brühl jetzt die Ergebnisse eines mehrjährigen Forschungsprojektes „Pflege in Baden-Württemberg. Entwicklung struktur- und prozessorientierter Qualitätsindikatoren in der Langzeit-Pflege in Baden-Württemberg“ vorgelegt. Die Wissenschaftler haben darin zusammen mit 58 stationären Pflegeeinrichtungen und 54 Pflegeschulen den Zusammenhang von Pflegegraden, Pflegequalität und Personalausstattung der stationären Pflege untersucht.
„Ein zentrales Ergebnis der Studie zeigt, dass die Pflegestufen und übergeleiteten Pflegegrade die erfasste Pflege- und Betreuungszeit nur zu 21 Prozent erklären können“, erläuterte Brühl. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 ließ sich für die ausschließlich nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingestuften Bewohner nur ein Anteil von zehn Prozent der Zeitunterschiede in Pflege- und Betreuungszeit auf den Pflegegrad zurückführen.
Im Umkehrschluss bedeute dies, dass ein Bewohner mit einem hohen Pflegegrad nicht zwingend mehr Pflege- und Betreuungszeit erhalten müsse als ein Bewohner mit einem niedrigen Pflegegrad. Die Kriterien der Pflegebegutachtung führten also nicht zu einer der Pflegepraxis entsprechenden Einschätzung von Pflegebedürftigkeit.
„Die Tatsache, dass der Erklärungsgehalt des Pflegegrades an der Pflege- und Betreuungszeit einen so geringen Anteil hat, wird insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Pflegegrade zur Berechnung der Personalausstattung der Heime herangezogen werden“, so die Wissenschaftler.
Die personelle Ausstattung und damit die für die einzelnen Bewohner zur Verfügung stehende Pflege- und Betreuungszeit hänge also von der Fähigkeit einer Einrichtung ab, die Bewohner in einen möglichst hohen Pflegegrad eingestuft zu bekommen, so Brühl.
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