Pflegekammer Niedersachsen arbeitet Regeln für Weiterbildung aus

Hannover – Die Pflegekammer Niedersachsen hat damit begonnen, Regelungen für die Weiterbildung in Pflegefachberufen zu entwickeln. Die Verantwortung dazu hatte das Land Niedersachsen der Kammer zum Jahresanfang übertragen.
Vertreter von 32 niedersächsischen Weiterbildungseinrichtungen und der Pflegekammer Niedersachsen trafen sich dazu heute in Hannover. Es geht um besonders geregelte Weiterbildungsgänge, deren Berufsbezeichnung geschützt ist, zum Beispiel „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege“.
Bis die Kammer entsprechende Regelungen ausgearbeitet hat, gilt eine Übergangsweiterbildungsordnung. „Sie ermöglicht einen nahtlosen Übergang von den bisherigen Landesregelungen hin zur vollumfänglichen Zuständigkeit der Pflegekammer“, sagte Jochen Berentzen, Vorsitzender des Ausschusses für Weiterbildung der Kammer. Unter anderem wurde die bislang vom Land nicht geregelte Weiterbildung für die „pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ in die Übergangsordnung aufgenommen.
„Pflegefachpersonen, die bereits eine Weiterbildung in Niedersachsen vor dem 1. Januar 2019 begonnen haben, können diese unkompliziert nach den bisherigen Regelungen fortsetzen“, informiert die Kammer. Urkunden über bestandene Weiterbildungsprüfungen erstelle künftig aber nur noch die Pflegekammer Niedersachsen.
Langfristig wird der Ausschuss Weiterbildung eine inhaltlich, strukturell und pädagogisch vollständig neue Weiterbildungsordnung für die Pflegefachberufe in Niedersachsen erarbeiten. „Die Entwicklungen in den anderen Bundesländern werden dabei berücksichtigt, um zukünftig einfache Übergänge zwischen den Bundesländern zu ermöglichen“, so Berentzen.
Die Pflegekammer war in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten, weil sie vor Weihnachten Bescheide über den Kammerbeitrag verschickt hatte, die viele Mitglieder als unangemessen empfunden haben.
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