Pflegekammer Niedersachsen nimmt Gestalt an
Hannover – Begleitet von Kritik und gerichtlichen Klagen nimmt die Ende 2016 beschlossene Pflegekammer in Niedersachsen Gestalt an. Die mehr als 70.000 Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenpfleger in Niedersachsen müssen Mitglied werden und einen Beitrag entrichten.
Die Kammer soll eine Berufsordnung aufstellen und wie bei den Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten unter anderem die Weiterbildung sichern sowie der Politik Vorschläge unterbreiten. Kritiker befürchten ein bürokratisches Monster.
Die Befürworter erhoffen sich, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich mitbestimmen kann. „Erstmalig haben wir die Chance, unseren Beruf selbstbestimmt weiterzuentwickeln und unsere Profession zu stärken“, sagte Katrin Havers, Vorsitzende des Errichtungsausschusses Pflegekammer Niedersachsen. Die 41-jährige Pflegemanagerin kandidiert auch für die erste Kammerversammlung.
Zwischen dem 13. und 28. Juni wird per Briefwahl gewählt, Kandidatenvorschläge werden bis 22. Mai angenommen. Wahlberechtigt sind rund 47.900 Mitglieder der Pflegekammer, die sich bis zum 15. Februar vollständig registriert haben lassen.
Nach Angaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums gibt es drei Klageverfahren bezüglich der Pflegekammer, eines richte sich grundsätzlich gegen die Pflichtmitgliedschaft, die anderen beiden gegen die Datenübermittlung durch die Arbeitgeber. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz war die erste in Deutschland, in diesem Jahr folgen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
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