Pflegekassen zahlen mehr Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Berlin – Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, haben Anspruch auf Rente. Die Pflegekassen haben im Jahr 2024 Beiträge für pflegende Angehörige in Höhe von 4,2 Milliarden Euro an die Rentenversicherung gezahlt. Das ist im Langzeitvergleich ein deutlicher Anstieg, wie der Tagesspiegel berichtet. Zehn Jahre zuvor waren es noch 983 Millionen Euro.
„Viele pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg einen enormen Einsatz, der in unserer Gesellschaft oft zu wenig gewürdigt wird“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Jens Dirk Wohlfeil. „Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stellen daher einen wichtigen gesellschaftlichen Ausgleich für dieses Engagement dar.“
In Deutschland werden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) mehr als 4,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, mit steigender Tendenz. Bei 3,1 Millionen dieser Menschen übernehmen überwiegend Angehörige die Pflege. Wenn sie ihre berufliche Tätigkeit verringern, um die Pflege zu leisten, kann sich dies negativ auf ihre spätere Rente auswirken. Um dies auszugleichen, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge.
Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf die Zahlen der Rentenversicherung weiter schreibt, sind es in den meisten Fällen Frauen, die ihre Angehörigen pflegen und dafür ihren Beruf hintanstellen. So wurden zuletzt für mehr als eine Million Pflegende Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, mit einem klaren Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern: 939.000 dieser Personen waren Frauen, nur 156.000 waren Männer.
Pflegende Personen haben Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, die Pflege zu Hause stattfindet, nicht erwerbsmäßig erfolgt, Pflegepersonen mindestens zehn Stunden wöchentlich an zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
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