Pharmakonzern reicht EU-Beschwerde gegen GKV-Spargesetz ein

Berlin – Der Pharmakonzern AbbVie reicht bei der Europäischen Union eine Beschwerde gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ein. Die EU-Kommission soll demnach prüfen, ob wirkstoffübergreifende Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.
Dabei handelt es sich um die sogenannten Fokuslisten, auf denen unterschiedliche Wirkstoffe mit vergleichbarer therapeutischer Wirkung zusammengefasst werden. Diese wurden bereits für fünf Wirkstoffgruppen erstellt, nämlich JAK-, PARP-, PD-1/PD-L1- und PCSK9-Inhibitoren sowie CGRP-Antagonisten.
Krankenkassen können mit den Herstellern für einzelne patentgeschützte Wirkstoffe in der jeweiligen Gruppe Rabattverträge abschließen. Vertragsärztinnen und -ärzte haben dann bevorzugt Arzneimittel zu verordnen, für die bei der jeweiligen Krankenkasse der Versicherten ein Rabattvertrag vorliegt. Abweichungen sind möglich, müssen aber medizinisch begründet und dokumentiert werden.
AbbVie erklärt nun, nach Auffassung des Unternehmens sei dies nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Dieses verbietet – stark vereinfacht ausgedrückt – unter einer Reihe von Voraussetzungen eine staatliche Begünstigung bestimmter Unternehmen, die zu einer Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt führt.
Nach eigenen Angaben sieht AbbVie dies als gegeben an, da die Regelung bestimmte Hersteller einem zusätzlichen Ausschreibungs- und Rabattdruck aussetze. Maßnahmen, die den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, müssten stattdessen evidenzbasierte Therapieentscheidungen, Versorgungskontinuität und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleisten.
Die exklusiven Rabattverträge mit einzelnen Herstellern aus dem BStabG hingegen könnten dazu führen, dass die ärztliche Therapiefreiheit weiter eingeschränkt und individuelle Therapieentscheidungen zunehmend von wirtschaftlichen und administrativen statt von medizinischen Kriterien beeinflusst werden, erklärt der Konzern in einer Pressemitteilung.
„Wenn der Zugang zur medizinisch am besten geeigneten Therapie von der Krankenkasse abhängt, bei der ein Patient versichert ist, besteht das Risiko, dass Patientinnen und Patienten individuelle Therapieoptionen verlieren, die ihnen heute zur Verfügung stehen“, betont Deutschland-Geschäftsführer Thibault Massart.
Auch die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) hatte erst kürzlich davor gewarnt, dass die wirkstoffübergreifenden Rabattverträge zu einer ebensolchen Einschränkung der Therapiefreiheit führen würden, da die gelisteten CGRP-Antagonisten in der Behandlung schwerer Migräne zum Einsatz kommen.
AbbVie erklärt nun darüber hinaus, auch die Rolle der Nutzenbewertung im Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) drohe erheblich geschwächt zu werden, wenn die Zuschlagsentscheidung einer Krankenkasse darüber bestimme, welche nicht austauschbaren Arzneimittel Versicherte erhalten.
Anders als Generika könnten unterschiedliche patentgeschützte Arzneimittel nun einmal nicht gleichgesetzt werden – auch wenn sie ähnliche Therapieziele, Wirkmechanismen und Anwendungsgebiete hätten, liege es in ihrer Natur, dass sie sich dennoch in ihrer Wirkungsweise sowie in ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit unterscheiden.
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