Ärzteschaft

Praxen erhalten Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand

  • Montag, 22. November 2021
/Valerii Honcharuk, stock.adobe.com
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Berlin – Alle Haus- und Fachärzte erhalten bei direktem Patientenkontakt ab Januar einen Hygiene­zu­schlag. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden – gegen die Stimmen der Kranken­kassen.

Die Zuschläge zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sollen die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten abfedern. Die Krankenkassen müssen dafür im kommenden Jahr 98 Millio­nen Euro bereit­stellen.

Einen finanziellen Mehrbedarf in dieser Höhe hatte der Erweiterte Bewertungs­ausschuss bereits im Sommer beziffert, nunmehr wurde die Verteilung festgelegt. Danach ergibt sich ein Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent), der ab Januar zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliar­pauschale gezahlt wird. Ausgenommen sind Fälle, die ausschließlich über Videokontakte stattfinden. Der Zuschlag ist für alle Fachgruppen einheitlich.

„Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, mit Blick auf die seit Jahren andauernden Verhandlungen zu den Hygienekosten. Er betonte aber, die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen, Dialysen und Endoskopien seien deutlich höher – sie müssten daher separat verhandelt werden.

Der KBV-Vizechef Stephan Hofmeister erklärte, der Erweiterte Bewertungsausschuss habe mit seinem Beschluss anerkannt, dass es zu einem Anstieg der Hygienekosten gekommen und dieser Anstieg weder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab noch im Orientierungswert erfasst sei. Dies werde von den Kran­ken­­kassen immer noch bestritten. Die KBV habe deshalb den Erweiterten Bewertungsausschuss angeru­fen.

Die Hygienekosten in den Arztpraxen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gründe sind unter anderem Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygiene­verordnungen, die höhere Aufwendungen in den Praxen nach sich ziehen.

Nach einer Erhebung des Zen­tral­instituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden.

hil

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