Praxisinformationen zur Coronaschutzimpfung

Berlin – Beschäftigte an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung können sich früher gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Das sieht die geänderte Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Mit unterschiedlichen Materialien zur Coronaschutzimpfung unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Informationsvermittlung in Richtung Praxen und Patienten.
Um Praxen einen schnellen Überblick zu bieten, wem die Coronaschutzimpfung wann angeboten wird, hat die KBV die drei Priorisierungsgruppen höchste, hohe und erhöhte Priorität der Impfverordnung in einem Schaubild dargestellt. Die einzelnen Personengruppen sind schnell erfassbar aufgeführt und werden teilweise durch Beispiele erläutert. So kann das Schaubild auch bei Fragen von Patienten zur Erläuterung eingesetzt werden.
Nach der Impfverordnung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei zudem mitunter ein ärztliches Attest, mit dem sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Die KBV hat die wichtigsten Informationen hierzu sowie Textvorschläge für die formlose Bescheinigung in einer kurzen Praxisinformation zusammengefasst.
Außerdem bietet die KBV auf zwei Seiten Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um die Coronaschutzimpfung. Das Faktenblatt soll das Praxisteam dabei unterstützen, auf Fragen leicht verständlich und kompakt antworten zu können.
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