Ärzteschaft

Praxisinformationen zur Coronaschutzimpfung

  • Freitag, 26. Februar 2021
/picture alliance, IPA, Carlo Cozzoli
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Berlin – Beschäftigte an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung können sich früher gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Das sieht die geänderte Impfverordnung des Bundesgesund­heits­ministeriums (BMG) vor. Mit unterschiedlichen Materialien zur Coronaschutzimpfung unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Informationsvermittlung in Richtung Praxen und Patienten.

Um Praxen einen schnellen Überblick zu bieten, wem die Coronaschutzimpfung wann angeboten wird, hat die KBV die drei Priorisierungsgruppen höchste, hohe und erhöhte Priorität der Impfverordnung in einem Schaubild dargestellt. Die einzelnen Personengruppen sind schnell erfassbar aufgeführt und wer­den teilweise durch Beispiele erläutert. So kann das Schaubild auch bei Fragen von Patienten zur Erläu­terung eingesetzt werden.

Nach der Impfverordnung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei zudem mitunter ein ärztliches Attest, mit dem sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nach­weisen können. Die KBV hat die wichtigsten Informationen hierzu sowie Textvorschläge für die formlose Beschei­nigung in einer kurzen Praxisinformation zusammengefasst.

Außerdem bietet die KBV auf zwei Seiten Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um die Coro­na­schutzimpfung. Das Faktenblatt soll das Praxisteam dabei unterstützen, auf Fragen leicht verständlich und kompakt antworten zu können.

hil/sb

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