Primärversorgung: Ohne ambulante Honorarreform geht es nicht

Berlin – Ohne eine Reform der ambulanten Vergütung ärztlicher Leistungen wird das geplante Primärversorgungssystem nicht funktionieren. „Alles hängt am Vergütungssystem“, sagte Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, bei einer Diskussion zur Reform auf dem Kongress des Bundesverbandes Managed Care (BMC) Anfang der Woche in Berlin.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), die ambulante Abrechnung, sei „möglicherweise der Hintergrund für viele Probleme in der ambulanten Versorgung“, erklärte auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Matthias Mohrmann, in der Diskussionsrunde.
Beide waren sich einig, dass für eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen in der ambulanten Versorgung eine Reform der Vergütung kommen muss. Im Koalitionsvertrag wird beispielsweise von „Arzt-Praxis-Kontakten“ gesprochen statt wie bisher von einem „Arzt-Patienten-Kontakt“.
Ein gutes Primärversorgungssystem müsse deutlich über eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung hinausgehen: „Unser System braucht mehr als eine verbesserte Zugangssteuerung über Portale, Hotlines oder Apps. Es geht um eine grundlegende Neudefinition der Rollen in der Versorgung“, sagte Mohrmann auf dem BMC-Kongress.
Damit verschiedene Berufsgruppen in einer Arztpraxis zusammenarbeiten können und damit Tätigkeiten übernommen werden, die „nicht zwingend in ärztlicher Hand liegen müssen“, sei eine veränderte Vergütung „essentiell“, so Mohrmann. Und weiter: „Das bestehende System setzt Fehlanreize, indem es viele Arztkontakte belohnt und tatsächliche Aufwände nicht honoriert. Eine bedarfsgerechte Versorgung bedeutet aber auch, aufwandsgerecht vergütet zu werden.“
Weitere Fachleute aus der Praxis – darunter Christoph Schwerdt vom Ärztenetz Genial Lingen – betonten, dass die Anstellung von Physician Assistants (PA) oder anderen Fachberufen derzeit nicht durch die ärztliche Vergütungsstruktur abgebildet sind oder anderweitig mit den Krankenkassen abrechenbar seien.
Alle Modellprojekte, in denen PA in Praxen arbeiten, laufen entweder über die Finanzierung durch den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), spezielle Einzelverträge mit den Krankenkassen, oder über Co-Finanzierung eines Landkreises. Alle Finanzierungen sein aber nicht auf Dauer angelegt.
Richter-Scheer setzt sich im Rahmen der Reform auch dafür ein, dass es eine „Transformation bei den Hausärzten gibt.“ Denn: „Wir müssen uns klar machen, ab welchem Zeitpunkt ein Patient an den Facharzt abgegeben werden muss. Aus meiner Sicht müssen chronisch Kranke auch weiterhin direkt zum Facharzt gehen können.“
Für den Einbezug der Beratung in Apotheken in das Reformkonzept sprach sich Ina Lucas, Vizepräsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), aus: „Die Menschen sind gerne in der Apotheke, denn wir hören zu.“ Besonders die Beratung zu Medikamenten sei hier wichtig. „Genau diese Zeit fehlt uns in der Praxis“, antwortete Richter-Scheer von der KV Westfalen-Lippe.
In der Diskussion auf dem BMC Kongress befürwortete Mohrmann von der AOK, dass es eine „große Reform“ brauche, Richter-Scheer plädierte eher dafür, Gesetzgebung „auf das bestehende aufzubauen.“ Man sollte nicht „kaputt machen, was da ist. Revolution ist nicht möglich.“
Viel eher müssten beispielsweise die Inhalte von Disease Management Programmen (DMP) überprüft werden und die darin enthaltenden Facharzttermine. Schwerdt vom Ärztenetz genial Lingen betonte, dass die Ärztinnen und Ärzte, über die man derzeit diskutiere, in zehn Jahren gar nicht mehr da sind. „Daher müssen wir jetzt die Strukturen deutlich entlasten.“ Für Dominik Alscher, CEO von Bosch Health Campus in Stuttgart, plädiert bei der Reform für „revolutionäres Denken und evolutionäres Handeln.“
Reform des Honorarsystems noch zweitrangig
Nach ersten Auftaktgesprächen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Woche, wurde in einer Pressekonferenz vor allem zu den Überlegungen zu einem digitalen Ersteinschätzungsinstrument in den Vordergrund gestellt.
Auf Nachfrage wurde klar, dass das Thema Honorarreform derzeit nicht im Fokus ist. „Ob die Vergütungsstruktur einem Primärversorgungssystem folgt oder umgekehrt, darüber werden wir sprechen müssen. Der Punkt liegt auf dem Tisch“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Für den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, ist das Thema derzeit noch nicht auf der Tagesordnung der Reformdebatte. „Honorar kommt in der zweiten Linie“, sagte Gassen auf Nachfrage. Wenn über das Thema diskutiert werde, sei beispielsweise die „Termingarantie an eine Honorargarantie“ bei Fachärzten gekoppelt.
Auch in einem Konzeptpapier aus Kreisen des BMG gehen weitere Überlegungen für eine Honorarreform nicht hervor. Dort heißt es als einer der sechs zentralen Inhalte der Reform: „Stärkere Einbindung anderer Gesundheitsberufe in die Primärversorgung.“
Weitere Ziele sind laut dem Papier die Steuerung des Zugangs zur ambulanten Versorgung, ein Ersteinschätzungsverfahren, die Konstellation zum Direktzugang zu Fachärztinnen und Fachärzten, die Weiterentwicklung der Terminvermittlung sowie die „Schaffung eines digitalen Versorgungsseinstieg“.
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