Ärzteschaft

Primärversorgungssystem: Psychotherapeuten wollen Direktzugang erhalten

  • Montag, 23. März 2026
/Khunatorn, stock.adobe.com
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Berlin – Innerhalb eines möglichen Primärversorgungssystems, wie es derzeit vom Bundesgesundheitsministerium geplant wird, sollte es weiterhin einen Direktzugang zur Psychotherapie geben. Darauf drängt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).

„Als erster Schritt für einen möglichen Termin in einer Praxis ist die Verpflichtung zu einer digitalen Ersteinschätzung ebenso wenig sachgerecht wie die Auflage, immer zuerst einen Hausarzt oder eine Hausärztin aufzusuchen“, heißt es in einer Resolution des bvvp bei seiner Frühjahrsdelegiertenversammlung.

Die Delegierten wiesen darauf hin, dass ein evaluiertes und valides Instrument der digitalen Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs bei psychischer Symptomatik nicht existiere. Dies gelte insbesondere für die Einschätzung der Dringlichkeit einer Behandlung, die von vielen individuellen Faktoren der Patientin oder des Patienten abhänge.

Instrumente wie Screeningverfahren könnten daher unterstützen, aber für die Diagnose- und Indikationsstellung samt Einschätzung der Akuität werde zwingend der klinische Blick von Psychotherapeuten beziehungsweise Fachärzten für Psychosomatische Medizin oder für Psychiatrie benötigt.

Das am besten geeignete Steuerungsinstrument im Rahmen der Versorgung psychisch kranker Menschen sei nach wie vor die Psychotherapeutische Sprechstunde, die flächendeckend in großem Umfang angeboten würden, schreiben die Delegierten in der Resolution weiter. „In diesem Rahmen wird auf höchstem Qualifikationsniveau Diagnose und Indikation gestellt, und den Patienten die für sie geeigneten Angebote empfohlen.“

Die bvvp-Delegierten weisen entsprechend auf eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Psychotherapeutischen Sprechstunde aus dem Jahr 2021 hin. In der Evaluation sei nachgewiesen worden, dass auf die Sprechstunde eine differenzierte Versorgung folge, entweder eine Akutbehandlung, Probatorische Sitzungen, eine genehmigungspflichtige Psychotherapie oder – in 40 Prozent der Fälle – im Folgejahr keine weiteren psychotherapeutischen Leistungen.

Der bvvp weist in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Patientensteuerung von Mai 2025 hin, in dem der Nutzen der psychotherapeutischen Sprechstunde ebenfalls bestätigt wird. In dem Papier werden klare Ausnahmetatbestände von der künftigen Steuerung durch Haus- und Kinderärzte definiert und der Erhalt des Direktzugangs in die Psychotherapie bekräftigt.

PB

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