Ärzteschaft

Primärversorgungssystem: Vorliegende Konzepte der Vertragsärzteschaft nutzen

  • Dienstag, 8. September 2026
/fotogestoeber, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems sollte die Politik auf die Vertragsärzteschaft hören, appellierte heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Richtung des neuen Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann (CDU).

Die KBV habe gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bereits „gute und konkrete Vorschläge“ erarbeitet, betonte Hofmeister im Rahmen einer Diskussionsrunde. Man hoffe auf einen unideologischen Austausch mit Minister Linnemann – dies betreffe neben der Patientensteuerung auch die Vermeidung von „bürokratischen Monstern“ wie den vorgesehenen Neuregelungen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU).

Mit Blick auf den wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund Linnemanns sagte der KBV-Vize, eine adäquate Vergütung der Praxen sei gerade im Zusammenhang mit einem Primärversorgungssystem ökonomisch gut zu begründen, da die ambulante Versorgung die „preiswerteste Lösung“ im System darstelle. Das KBV-Konzept sieht unter anderem eine Entbudgetierung für mit- und weiterbehandelnde Fachärzte vor.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sieht in dem kommenden Primärversorgungssystem zwar „kein Sparmodell“, eine zusätzliche Vergütung für ärztliche Leistungen lehne man aber ab.

Einig waren sich Stoff-Ahnis und Hofmeister bei der Einschätzung, dass der Aufbau der erforderlichen digitalen Grundstrukturen Investitionen brauchen wird, die nicht vom ambulanten System stemmbar sind.

Das Vorhaben zur Umsetzung eines Primärversorgungssystems sei aus ihrer Sicht eines der zentralen Vorhaben dieser Legislatur, sagte Stoff-Ahnis. Mit diesem „positiven Gestaltungsthema“ verfüge die Politik über das Potenzial, den Versorgungsalltag der Menschen zum Besseren hin zu entwickeln.

Das „Lotsen“ durch das Versorgungssystem sowie die Terminvergabe dürften „ausschließlich“ nach medizinischem Bedarf erfolgen, so Stoff-Ahnis. Dabei seien zwei Aspekte besonders wichtig: Erstens müsse „nicht zwingend“ ein Arztkontakt aus jedem Versorgungsbedürfnis entspringen und Zweitens sei das geplante digitale Tool zur Bedarfseinschätzung „auch“ ein Weg, aber nicht der ausschließliche.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, hatte zuvor in seiner Begrüßung betont, man betrachte die digitale Ersteinschätzung als „additives, digitales Nebengleis“ – als ein solches solle sie nicht verpflichtend vorgeschaltet werden.

Sowohl Gassen als auch Hofmeister legten großen Wert darauf, dass es im Rahmen der künftigen Steuerung beziehungsweise Koordination ein möglichst hohes Maß an Verbindlichkeit für die Patientinnen und Patienten geben müsse.

Medizinische gut begründete Termine werde man bedienen können, sicherte Hofmeister zu. Allerdings sei eine Art der Verbindlichkeit zu schaffen „Pflicht“.

aha

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