Politik

Privatversicherer warnen vor steigenden Pflegebeiträgen

  • Montag, 13. Mai 2019
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Berlin – Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat erneut vor steigenden Beiträgen in der Pflegeversicherung aufgrund von ausgeweiteten Leistungen und der Alterung der Gesellschaft gewarnt.

Bis 2040 könnte der Beitragssatz – je nach Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen – zwischen rund vier und acht Prozent liegen, wie es in einer heute veröffentlichten Analy­se des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) heißt. Derzeit liegen die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent beziehungsweise bei Kinderlosen bei 3,3 Prozent des Einkommens.

Deutschland stehe am Scheideweg hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung der Pflege, sagte der PKV-Geschäftsführer für Politik, Timm Genett. Es bedürfe einer grundsätzlichen Entscheidung, wie es weitergehen solle. Wichtige Kriterien seien die Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit sowie die Verlässlichkeit der Finanzierung von Leistungen.

Der Beitrag in der privaten Pflegeversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheit des Versicherten. Allerdings dürfen die privaten Pfle­geversicherer von ihren Kunden maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflege­ver­sicherung verlangen.

Das WIP hält Lösungsansätze wie Zuwanderung, die Steigerung von Produktivität und Erwerbsquote sowie Steuerzuschüsse nur für wenig geeignet, um die Pflege dauerhaft zu finanzieren. Sinnvoll sei hingegen, den medizinisch-technischen Fortschritt zu nutzen, etwa in Form von Digitalisierung oder technischen Hilfsmitteln, hieß es. Zudem fordert der PKV – als Vertreter privater Anbieter – eine Stärkung der Eigenvorsorge.

Die Pflegeexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, warnte hingegen vor auf dem Kapitalmarkt basierenden Formen der Pflegefinanzierung. „Unsere Position ist klar: Ein klares Nein zu mehr Risiko in der Pflegevorsorge“, sagte die Abgeordnete. Sie sprach sich für eine einheitliche und solidarisch finanzierte Pflegebürgerversicherung aus, in der die gesetzliche und die private Pflegeversicherung zusammengeführt würden.

kna

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