Prostituiertenschutzgesetz wird in Baden-Württemberg stockend umgesetzt
Stuttgart – Nicht jede Kommune in Baden-Württemberg kann vom 1. November an die laut Prostituiertenschutzgesetz vorgeschriebenen Bescheinigungen für Sexarbeiterinnen ausstellen – auch wenn es vom Gesetzgeber so gefordert ist.
Die Kommunen hätten keine Strukturen geschaffen, weil nicht klar gewesen sei, welchen finanziellen Beitrag das Land leiste, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski. Erst in der letzten Oktoberwoche wurde das Ausführungsgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet – aus seiner Sicht viel zu spät. „Es wäre Ausdruck guter Regierungsführung gewesen, wenn das Ausführungsgesetz rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer da gewesen wäre.“
Ein Sprecher des Sozialministeriums sagt jedoch: „Wir gehen davon aus, dass die Kommunen die Bescheinigungen ab 1. November ausstellen können.“ Die Landeshauptstadt Stuttgart etwa beginnt jedoch erst jetzt, entsprechende Stellen zu schaffen und sieht sich erst von Januar an in der Lage, das Anmeldeverfahren zu organisieren.
Sexarbeiterinnen sind unsicher, ab wann sie nach dem neuen Gesetz kontrolliert werden, wie sich aus Gesprächen mit Betroffenen aus Stuttgart ergibt. Das Innenministerium beruhigt. Die Polizei stehe in engem Austausch mit den Behörden und kontrolliere in einer Stadt erst, wenn die örtliche Behörde den Erlaubnisschein ausstellen kann.
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