Politik

Prostituierten­schutzgesetz wird in Baden-Württemberg stockend umgesetzt

  • Montag, 30. Oktober 2017

Stuttgart – Nicht jede Kommune in Baden-Württemberg kann vom 1. November an die laut Prostituiertenschutzgesetz vorgeschriebenen Bescheinigungen für Sexarbeite­rinnen ausstellen – auch wenn es vom Gesetzgeber so gefordert ist.

Die Kommunen hätten keine Strukturen geschaffen, weil nicht klar gewesen sei, welchen finanziellen Beitrag das Land leiste, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski. Erst in der letzten Oktoberwoche wurde das Ausführungsgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet – aus seiner Sicht viel zu spät. „Es wäre Ausdruck guter Regierungsführung gewesen, wenn das Ausführungsgesetz rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer da gewesen wäre.“

Ein Sprecher des Sozialministeriums sagt jedoch: „Wir gehen davon aus, dass die Kommunen die Bescheinigungen ab 1. November ausstellen können.“ Die Landes­hauptstadt Stuttgart etwa beginnt jedoch erst jetzt, entsprechende Stellen zu schaffen und sieht sich erst von Januar an in der Lage, das Anmeldeverfahren zu organisieren.

Sexarbeiterinnen sind unsicher, ab wann sie nach dem neuen Gesetz kontrolliert werden, wie sich aus Gesprächen mit Betroffenen aus Stuttgart ergibt. Das Innen­ministerium beruhigt. Die Polizei stehe in engem Austausch mit den Behörden und kontrolliere in einer Stadt erst, wenn die örtliche Behörde den Erlaubnisschein ausstellen kann.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung