Gesundheitsberatung für Prostitutierte Pflicht

Berlin – Der bessere Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt ist Ziel eines neuen Gesetzes, das morgen in Kraft tritt. Vorgesehen ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte, die mit einem vertraulichen Beratungsgespräch verbunden ist. Auch eine regelmäßige gesundheitliche Beratung ist vorgesehen. Die Betreiber von Bordellen werden zur Kooperation mit Gesundheitsämtern verpflichtet und müssen bestimmte Auflagen erfüllen.
Das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz hatte schon im September 2016 Bundestag und Bundesrat passiert, die Umsetzung gestaltete sich aber als schwierig. Für die Bundesländer gibt es auch jetzt noch Übergangsfristen. Verbände von Sexarbeitern kritisieren das Gesetz. Sie befürchten eine massive Entrechtung und polizeiliche Reglementierung.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll das Gesetz sicherstellen, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten.
„Gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen können nun besser zurückgedrängt werden“, sagte Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). Durch Aufklärung und Beratung würden die Prostituierten gestärkt.
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