Prostituiertenschutzgesetz: Bundesrat billigt Neuregelung
Berlin – Die Prostitution in Deutschland unterliegt künftig einer strengeren Regulierung: Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im Juli beschlossene Prostituiertenschutzgesetz.
Die Neuregelung sieht vor, dass der Betreiber eines Bordells dafür künftig eine Erlaubnis einholen muss. Einschlägig Vorbestraften soll diese Erlaubnis verweigert werden. Prostituierte sollen sich alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren müssen. Für 18- bis 21-jährige Prostituierte soll die Pflicht zu einer jährlichen Anmeldung und zu halbjährlicher Beratung gelten.
Bestimmte, als besonders menschenunwürdig eingestufte Praktiken wie sogenannte Flatrate-Partys werden künftig verboten. Für sie gilt auch ein Werbeverbot, ebenso wie für Angebote für Sex mit Schwangeren. Für Freier sieht das Gesetz eine Kondompflicht vor.
Mit der Neuregelung soll der Zwangsprostitution entgegengewirkt werden. Kritiker wenden allerdings ein, dass dieses Ziel verfehlt werde und insbesondere die Anmeldepflicht für die Prostituierten nur mehr Kontrolle bringe. Der Antrag, deswegen den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.
Der Bundesrat billigte auch das Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel. Unter anderem stellt die Neuregelung unter Strafe, wenn Freier Zwangslagen von Prostituierten ausnutzen – zum Beispiel deren illegalen Aufenthalt in Deutschland. Den Freiern drohen dann Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen Zuhältern und Menschenhändlern, die jemanden unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit beziehungsweise durch Gewalt zur Ausübung der Prostitution veranlassen. Der deutsche Gesetzgeber setzte mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie um.
Im Zuge der Novelle werden auch weitere Strafvorschriften gegen Menschenhandel neu geregelt. Diese betreffen künftig auch Fälle, in denen die Opfer, etwa wegen Organhandels, zu ausbeuterischer Beschäftigung oder zur Begehung von Straftaten nach Deutschland gebracht werden.
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