Prostituiertenschutzgesetz: Hamburg setzt ab Oktober um

Hamburg – Knapp zwei Monate nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes läuft dessen Umsetzung in Hamburg langsam an. „Die gesundheitliche Beratung nimmt ihren Betrieb am 2. Oktober auf, die Anmelde- und Erlaubnisstelle voraussichtlich Mitte Oktober“, sagte ein Sprecher der Sozialbehörde. Telefonische Anmeldungen für die gesundheitliche Beratung seien bereits seit dem 1. September möglich, so der Sprecher weiter. Laut Gesundheitsbehörde sind bislang 24 Anmeldungen eingegangen.
Das Gesetz, das Sexarbeiterinnen stärker vor Ausbeutung und Zwang schützen soll, gilt seit dem 1. Juli 2017. Es sieht unter anderem eine Kondompflicht für Freier, eine regelmäßige gesundheitliche Beratung und eine Anmeldepflicht für Prostituierte sowie ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises vor.
Da das Gesetz erst Ende September 2016 beschlossen wurde, hatte sich die Umsetzung in fast allen Bundesländern verzögert. Das Gesetz wird von Seiten vieler Sexarbeiterinnen und Beratungsstellen scharf kritisiert. Der Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, hatte etwa in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt. Er befürchtet durch das Gesetz schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Sexarbeiterinnen.
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