Politik

Prostitution: Strengere Anmeldefristen und Verbot von Flatrate-Sex

  • Donnerstag, 7. Juli 2016
Uploaded: 07.07.2016 16:41:26 by maybaum
/dpa

Berlin – Prostitution soll künftig einer strengeren Regulierung unterworfen werden. Der Bundestag beschloss heute mit der Mehrheit von Union und SPD das umstrittene Prosti­tuiertenschutz­gesetz. „Wir wollen Frauen besser schützen, die in der Prostitution arbei­ten“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in der Debatte. Es gehe darum, Ausbeutung und Gewalt entgegenzutreten.

Die Neuregelung sieht vor, dass der Betreiber eines Bordells dafür künftig eine Erlaubnis einholen muss. Einschlägig Vorbestraften soll die Erlaubnis verweigert werden. Prosti­tuierte sollen sich alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren müssen. Für 18- bis 21-jährige Prostituierte soll die Pflicht zu einer jährlichen Anmeldung und zu halbjährlicher Beratung gelten.

Bestimmte, als besonders menschenunwürdig eingestufte Praktiken wie sogenannte Flat­rate-Parties werden künftig verboten. Für sie gilt auch ein Werbeverbot, ebenso wie für Angebote für Sex mit Schwangeren. Für Freier sieht das Gesetz eine Kondompflicht vor.

Opposition bemängelt Reform
Grüne und Linke lehnten das neue Gesetz ab. Sie kritisieren vor allem die Anmelde- und Beratungsauflagen für Prostituierte als kontraproduktiv. „Dieser Gesetzentwurf ist morali­sierend und setzt auf das Instrument der Kontrolle“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Sinnvoller als Pflichtberatung wären mehr freiwillige Beratungsangebote. Schauws äußerte die Befürchtung, dass viele Prostituierte in die Illegalität abtauchen wür­den, um der Anmeldepflicht zu entgehen, womit sie letztlich weniger Schutz hätten als bisher. „Das ist ein Gesetz, das seine Ziele komplett verfehlt“, sagte auch die Linken-Abgeord­nete Cornelia Möhring. Sie vermisste auch Qualifizierungsangebote für die zur Beratung vorgesehenen Behördenmitarbeiter.

Manuela Schwesig spricht im Bundestag zum Prostituiertenschutzgesetz. /youtube, bmfsfj

Schwesig wies die Vorwürfe zurück: „Die Pflichten dienen nicht der Gängelung, sondern dem Schutz von Frauen.“ Diese erhielten damit Ansprechpartner „außerhalb des Mili­eus“, argumentierte die CDU-Abgeordnete Nadine Schön.

Das neue Gesetz muss noch im Bundesrat beraten werden. Nach Ansicht der Bundesre­gie­rung ist es jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Strengere Strafgesetzgebung für Freier und Organhandel
Am Nachmittag hat der Bundestag im Rahmen eines Gesetzes zur Bekämpfung von Menschenhandel zudem unter Strafe gestellt, wenn Freier Zwangslagen von Prostituier­ten ausnutzen – zum Beispiel deren illegalen Aufenthalt in Deutschland. Den Freiern drohen dann Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren. „Wenn ein Freier sieht, dass eine Frau in einer Zwangslage ist, dann hat er eine besondere Verantwor­tung“, sagte Schwesig.

Im Zuge dieser Novelle werden auch weitere Strafvorschriften gegen Menschenhandel neu geregelt. Diese betreffen künftig auch Fälle, in denen die Opfer etwa wegen Organ­handels oder zur Begehung von Straftaten nach Deutschland gebracht werden.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung