Psychiatrische Krankenhäuser: DKG widerspricht Vorwürfen des GKV-Spitzenverbandes

Berlin – Die gestrigen Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Personalsituation in den psychiatrischen Krankenhäusern zieht Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach sich. Die DKG relativierte die Vorwürfe, wonach die psychiatrischen Krankenhäuser Mindestpersonalvorgaben in großer Zahl unterschritten hätten.
Die Datenlage sei „absolut noch nicht aussagekräftig“, da sich das Verfahren für die Mindestvorgaben in der Psychiatrie im zweiten Halbjahr 2021 noch in der Implementierungsphase befunden habe, hieß es von der DKG. Zudem habe zu diesem Zeitpunkt durch die Coronapandemie eine „besondere Situation bei Patientenbetreuung, Patientenbelegung und Personalsituation“ geherrscht.
Die DKG verwies außerdem auf aus ihrer Sicht vorhandene Webfehler der Mindestvorgabenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Ein generelles Problem sei, dass die Mindestvorgaben nach der Richtlinie als in Gänze nicht erfüllt gelten, wenn die Vorgaben schon in einer von insgesamt sechs Berufsgruppen (Ärzteschaft, Psychologie, Pflege, Spezialtherapie, Bewegungstherapie und Sozialarbeit) nicht eingehalten werden können.
Es gehe also in diesen Fällen nicht darum, dass in Gänze zu wenig Personal vorhanden wäre. „Schon gar nicht kann in diesem Zusammenhang über Patientengefährdung gesprochen werden“, betonte die DKG.
Es sei zudem „nicht überraschend“, dass der zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderliche Personalaufbau in den Einrichtungen bisher nur schleppend vorangekommen ist.
„Die Kassen werfen den Kliniken vor, zu wenig Personal einzusetzen, nachdem sie zuvor den Personalaufbau massiv behindert haben. Das ist absurd“, erklärte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Die Personalproblematik zeige aber auch, dass Kassen und Krankenhäuser gemeinsam Verantwortung für die Versorgung tragen, so Gaß. „Wir würden uns hier mehr konstruktive Beiträge der Kassenseite wünschen.“
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