Politik

Psychotherapeuten: Höherer Praxisumfang bei Weiterbildungsassistenten

  • Montag, 17. Februar 2025
/picture alliance, Wolfram Steinberg
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Berlin – Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Praxisumfang bei Anstellung von Psychotherapeuten in Weiterbildung in Praxen oder medizinischen Versorgungszentren deutlich erweitert werden kann.

In Zukunft können Praxen dem Beschluss zufolge bei Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten ihren Praxisumfang auf das 1,5-fache der Vollauslastung einer psychotherapeutischen Praxis erweitern.

Dies entspricht durchschnittlich 54 Stunden Richtlinienpsychotherapie pro Woche plus psychotherapeutischer Nebenleistungen. Für Praxen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag ist eine Erhöhung auf das 1,0-fache der Vollauslastung (36 Stunden) zulässig.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht die Ausweitung des Praxisumfangs als ersten wichtigen Schritt, um die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren umsetzen zu können.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung könnten „dadurch in dem erforderlichen Umfang eigene Versorgungsleistungen erbringen“, erläuterte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. Das schaffe Rechtssicherheit für die Praxen.

Niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten könnten Weiterbildungsassistenten in Vollzeit beschäftigen und gleichzeitig ihre eigene psychotherapeutische Tätigkeit in der Praxis fortführen.

Die psychotherapeutische Weiterbildung kann bisher im ambulanten Bereich noch nicht umgesetzt werden, weil aufgrund der noch ausstehenden Regelungen zur Finanzierung bisher keine Stellen angeboten werden können.

Entsprechende Regelungen waren im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz erwartet worden, das aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet wurde.

Die Erweiterung des Leistungsumfangs für Weiterbildungspraxen sieht die stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, Barbara Lubisch, als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. Die ausreichende Finanzierung der Fachpsychotherapeuten-Weiterbildung bleibe indes ein dringendes Anliegen für die nächste Legislatur.

PB

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