Ärzteschaft

Psychotherapeuten sehen keine Verbesserungen durch das Versorgungsgesetz

  • Dienstag, 30. April 2024
/picture alliance, Christin Klose
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Berlin – Die Kritik am aktuellen Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz (GVSG) reißt nicht ab. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist dieser nicht geeignet, um die psycho­therapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und einen absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsycho­therapeuten vorzubeugen.

„Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein gu­ter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, sagte die Präsidentin der Kammer, Andrea Benecke.

Aber auch für Erwachsene müssten auf dem Land, im Ruhrgebiet und und anderen Regionen gezielt zusätz­liche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. „Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen“, so Benecke.

Kritik kommt auch von den Verbänden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und die Deutsche Gesellschaft für Öffent­liches Gesundheitswesen (DGÖG) kritisieren, das ursprüngliche Ziel, regionale Defizite der Gesundheitsför­derung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren, komme im Ge­setzentwurf kaum noch vor.

„Die innovativen Möglichkeiten, die sich durch Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesund­heitskioske ergeben hätten, werden nicht realisiert“, so die Verbände.

Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf hätten die Kommunen mit ihrem ÖGD weiterhin kaum eine Möglich­keit, die gesundheitliche Versorgung vor Ort mitzugestalten und zu steuern – „und das, obwohl sie vor Ort direkt mit den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind“, so die Kritik von BVÖGD und DGÖG.

hil

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