Psychotherapeuten sehen keine Verbesserungen durch das Versorgungsgesetz

Berlin – Die Kritik am aktuellen Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) reißt nicht ab. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist dieser nicht geeignet, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und einen absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeuten vorzubeugen.
„Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, sagte die Präsidentin der Kammer, Andrea Benecke.
Aber auch für Erwachsene müssten auf dem Land, im Ruhrgebiet und und anderen Regionen gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. „Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen“, so Benecke.
Kritik kommt auch von den Verbänden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und die Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) kritisieren, das ursprüngliche Ziel, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren, komme im Gesetzentwurf kaum noch vor.
„Die innovativen Möglichkeiten, die sich durch Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske ergeben hätten, werden nicht realisiert“, so die Verbände.
Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf hätten die Kommunen mit ihrem ÖGD weiterhin kaum eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung vor Ort mitzugestalten und zu steuern – „und das, obwohl sie vor Ort direkt mit den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind“, so die Kritik von BVÖGD und DGÖG.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: