Parlamentarier sehen Nachbesserungsmöglichkeiten beim Versorgungsgesetz

Berlin – Das zusammengestrichene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) könnte im Bundestag inhaltlich aufgebohrt werden. Die in früheren Entwürfen bereits enthaltenen Punkte zu Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren sowie Medizinstudienplätzen waren im Zuge der Ressortabstimmung weggefallen.
Janosch Dahmen (Grüne), gesundheitspolitischer Sprecher seiner Bundestagsfraktion, sagte gestern, er sei „absolut gewiss“, dass man im anstehenden parlamentarischen Verfahren über Vorschläge, die in der Ressortabstimmung schon auf dem Tisch lagen, werde reden müssen. Diese werde man wieder zum Gegenstand des Gesetzes machen.
„Und nicht nur das“, so Dahmen im Rahmen einer Veranstaltung des AOK-Bundesverbandes. Man werde möglicherweise auch Dinge, die bisher weder in der Ressortabstimmung Thema noch im Gesetzentwurf enthalten waren, „zusätzlich aufgleisen“. Die Themen sektorenübergreifende und ambulante Versorgung böten „Riesenpotenziale“. Insofern freue er sich darauf, wenn das GVSG an das Parlament überwiesen wird – es bestünden gute Aussichten, dass dies noch im Mai erfolge.
Auf den Ausdruck „Strucksches Gesetz“, nachdem kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es hineinkommt, verwies Edgar Franke (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit. Niedrigschwellige Angebote könnten eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Versorgungsstrukturen sein und perspektivisch Kosten reduzieren. Dies werde man mit den Kolleginnen und Kollegen nochmal diskutieren.
„Die Grundidee des Gesetzes war richtig“, betonte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Stand jetzt sei aber nur die Überschrift und eine „Hausarzthonorarreform“ geblieben. Man hoffe seitens der AOK sehr auf das parlamentarische Verfahren. Die wichtigen Bestandteile zur Stärkung regionaler Versorgungsansätze müssten wieder aufgenommen werden.
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