Politik

Erste Anhörungstermine zu Krankenhausreform und Versorgungsgesetz stehen fest

  • Montag, 22. April 2024
/tippapatt, stock.adobe.com
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Berlin – In den Gesetzgebungsverfahren zur Reformierung des Gesundheitswesens geht es voran. Die Anhö­rungstermine der Gesundheitsverbände zur Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungs­gesetz, KHVVG) sowie zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stehen nun fest.

Am 29. April findet die Anhörung zur Krankenhausreform von 14 Uhr bis 16 Uhr online statt. Die Einladung vonseiten des Bundegesundheitsministeriums (BMG) ging an mehr als 100 Verbände, erklärte heute der Vor­standsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß.

Die angesetzte kurze Zeit sei „völlig unangemessen“, deswegen werde sich die DKG überlegen, ob sie an dem Termin teilnehmen werde, betonte Gaß.

Eine Woche später, am 6. Mai, soll die Anhörung zum GVSG stattfinden – von 10 bis 12 Uhr – ebenfalls online. Bis zum 30. April können die Verbände ihre Stellungnahmen zu den beiden Gesetzentwürfen einschicken.

Der Zeitplan ist jeweils knapp gestrickt. Am 8. Mai soll das Bundeskabinett das KHVVG beschließen, am 15. Mai soll das GVSG im Kabinett folgen. Eigentlich muss noch genug Zeit sein, um die Stellungnahmen der Verbände genau zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen in die Gesetzentwürfe einzuarbeiten.

Allerdings macht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Tempo. Er wollte den Beschluss im Bun­deskabinett zum KHVVG bereits zum 24. April in trockenen Tüchern haben. Denn das parlamentarische Verfah­ren soll Lauterbachs Plänen zufolge noch vor der Sommerpause im Juli beginnen. Die Krankenhausreform soll laut BMG-Zeitplan zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Beim GVSG wurde zuletzt ein neuer Entwurf bekannt, in dem viele ursprünglich von der Koalition geplante Vorhaben (Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen) aus finanziellen Gründen gestrichen worden sind.

cmk

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