Ärzteschaft

Psychotherapie: Demonstration für angemessene Finanzierung der Weiterbildung

  • Donnerstag, 4. Mai 2023
/RFBSIP, stock.adobe.com
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Berlin – Psychologiestudierende haben mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten, unter anderem in Berlin vor dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), darauf aufmerksam gemacht, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind. Koordiniert wird der Aktionstag von der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo).

Die PsyFaKo weist darauf hin, dass die Heilberufsgesetze der Länder vorsehen, dass die gesamte fünfjährige Weiterbildung als Fachpsychotherapeut hauptberuflich, in gesicherten Anstellungsverhältnissen und mit einem angemessenen Gehalt erfolgen soll. Zuvor haben die Weiterbildungskandidaten ein Hochschulstudium der Psychotherapie absolviert und eine Approbation erlangt.

„Der Handlungsbedarf ist äußerst dringend, da es bereits erste Absolventinnen und Absolventen der neuen Studiengänge gibt. Bis zum Frühjahr 2024 werden circa 1.000 Absolventen erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen“, erklärte die PsyFaKo.

Auch diesen ersten Generationen müsse es von Beginn an möglich sein unter den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten zu absolvieren und anschließend mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen zu können.

Bisher gibt es jedoch noch keine Wei­terbildungsplätze und keine gesetzliche Grundlage für deren Finanzie­rung. Es bedarf daher einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene, die das Bundesgesundheitsministerium bis­her noch nicht erarbeitet hat.

Am 28. März hatte der Berufsstand, repräsentiert durch mehr als 50 Verbände, Kammern und Fachgesellschaf­ten bereits in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, im Rah­men der geplanten Versorgungsgesetze auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psycho­therapeuten zu regeln.

„Da alle bisherigen Bemühungen und Sorgen nicht ausreichend ernst genommen wurden, ist es für uns Stu­dierende Zeit, wieder laut zu werden und für unsere Rechte und für angemessene Bedingungen während der Weiterbildung zu kämpfen“, heißt es aus PsyFaKo.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich hinter die Forderung. „Die Studierenden demonstrie­ren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betonte Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausrei­chende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeuten für die psychotherapeutische Versorgung.“

Auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) unterstützt die Forderung der Studierenden. „Eine Generation von Psychotherapeuten hat ihre Ausbildung unter untragbaren finanziellen Bedingungen absolviert. Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes sollte unter anderem dieses Problem gelöst wer­den, doch es gibt noch immer keine konkrete Regelung. Der Fehler darf sich nicht wiederholen“, erklärte bvvp-Vorstandsmitglied Ariadne Sartorius.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) stellt sich ebenfalls hinter die Demonstrierenden. Der Berufsverband weist zudem darauf hin, dass nicht nur die Weiterbildungskandidaten, sondern auch die Weiter­bildungsstätten finanziell gefördert werden müssen. „Die Einnahmen der Kliniken, Weiterbildungspraxen und -ambulanzen decken die Kosten der Weiterbildung aus den vergüteten Versorgungsleistungen nicht“, sagte Christina Jochim, stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende.

Die bisherige Regelung (Paragraf 117 Abs. 3c Sozialgesetzbuch V) besage, dass von der Vergütung der Krankenkassen ein „Anteil in Höhe von mindestens 40 Prozent an den jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsteilnehmenden auszuzahlen“ sei.

„Da die Weiterbildung – anders als die bisherige Ausbildung – im Rahmen einer hauptberuflichen Beschäfti­gung zu erfolgen hat, ist die 40-Prozent-Regelung völlig unzureichend und muss durch eine andere Maßgabe ersetzt werden“, erklärt Jochim. Hierzu lägen dem BMG schon Vorschläge des Berufsstands vor.

Zu der Forderung, eine angemessene Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln, liegt seit heute auch eine Petition im Deutschen Bundestag vor, die gezeichnet werden kann. Felix Kiunke, Psychologiestudent aus Kassel, hat die Petition eingereicht.

PB

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