Psychotherapeutentag stellt Forderungen zur Videobehandlung und digitalen Gesundheitsanwendungen auf

Berlin – Die Behandlung im unmittelbaren Kontakt bleibe der Goldstandard in der Psychotherapie. Sei aber eine Videobehandlung notwendig, wie beispielsweise aufgrund der Coronapandemie, so müsse gewährleistet sein, dass Präsenz- und Videobehandlung in der Hand einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten liegen.
Das forderten die Delegierten des 37. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT), der am 13. und 14. November digital stattfand, in einer Resolution.
Videobehandlungen müssten regional in den Praxen vor Ort verankert werden, heißt es darin. Denn nur eine örtliche Nähe ermögliche es Psychotherapeuten, auch bei schweren Erkrankungen eine multiprofessionelle vernetzte Behandlung anzubieten oder auf Selbsthilfegruppen vor Ort hinzuweisen. Auch könne es im Verlauf einer Videobehandlung zu psychischen Krisen kommen, in denen es erforderlich sei, kurzfristig zu einer Behandlung in unmittelbarem Kontakt zu wechseln, so die Delegierten.
Darüber hinaus dürften digitale Technologien nicht den Zugang zu persönlichen therapeutischen Angeboten erschweren, heißt es in der DPT-Resolution weiter. „Die forcierte Digitalisierung des Gesundheitswesens weckt schon jetzt bei einigen Patientinnen und Patienten Ängste, einen Arzt oder Psychotherapeuten nicht mehr persönlich erreichen zu können.“ Psychotherapeut und Patient sollten immer gemeinsam entscheiden, ob und in welchem Ausmaß digitale Angebote indiziert und angemessen seien.
Auch Akutbehandlung per Video ermöglichen
Davon abgesehen fordert der 37. Deutschen Psychotherapeutentag von der gemeinsamen Selbstverwaltung, während der Coronapandemie auch die Leistungserbringung der Akutbehandlung per Video zu ermöglichen.
Patienten könnten damit gerade in Krisensituationen das psychotherapeutische Versorgungsangebot schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Gleichermaßen sollte es den Delegierten zufolge Psychotherapeuten möglich sein, nicht nur bekannte Patienten per Telefon zu behandeln, sondern auch neue. Nicht alle Patienten verfügten über die technischen Voraussetzungen für eine Videobehandlung.
Des Weiteren fordern die Delegierten des DPT, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei psychischen Störungen nur dann in die Versorgung aufzunehmen, wenn ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis durch kontrollierte Studien sichergestellt ist.
Seit dem 5. Oktober stehen mehrere DiGA zur Verfügung, die im Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt werden. Der DPT kritisiert dabei insbesondere das sogenannte Fast Track-Verfahren. Dieses Verfahren ermöglicht die Aufnahme von DiGA in das Verzeichnis zur Probe, ohne dass Wirksamkeit belegt ist.
Nutzung von DiGA nur nach qualifizierter Indikationsstellung, Diagnostik und Begleitung
„Mit Unverständnis nimmt der Deutsche Psychotherapeutentag zur Kenntnis, dass auch
Krankenkassen selbst ihren Mitgliedern die Nutzung von DiGAs ohne das Vorliegen einer
Verordnung ermöglichen können“, heißt es weiter. Krankenkassenmitarbeiter fehle die
Qualifikation, die individuelle Indikation und mögliche Kontraindikationen für den
Einsatz einer DiGA abzuklären.
Die Nutzung einer DiGA, die psychische Störungen adressiert, solle unbedingt der fachlich qualifizierten Indikationsstellung, Diagnostik und Begleitung durch Ärzte oder Psychotherapeuten unterliegen.
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