Psychotherapie in Berlin und Brandenburg: Landessozialgericht ordnet neue Bedarfsprüfung an

Berlin – Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg sieht Anzeichen für eine Unterversorgung mit Psychotherapeuten der Fachrichtung Verhaltenstherapie. Es hat daher Anfang Dezember eine neue Bedarfsprüfung angeordnet (Az. L 7 KA 43/21).
Kläger im vorliegenden Verfahren war ein Psychotherapeut, der eine Privatpraxis in Berlin-Wedding betreibt aber in weit überwiegendem Umfang Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Wege der Kosterstattung behandelt.
Der Kläger verfolgte mit seiner Klage das Ziel, über eine Sonderbedarfszulassung in das System der Vertragspsychotherapeuten aufgenommen zu werden, die Kassenpatienten regelhaft behandeln dürfen.
Hintergrund ist, dass Berlin laut der Bedarfsplanung als überversorgt mit Psychotherapeuten gilt, die zulasten der GKV abrechnen dürfen. Das führt dazu, dass neue Therapeuten in der Regel keinen Kassensitz erlangen und nur im Rahmen einer Privatpraxis arbeiten können.
Krankenkassen nutzen diese Praxen in erheblichem Umfang auf dem Wege der Kostenerstattung, um die psychotherapeutische Behandlung ihrer Versicherten zu gewährleisten, weil im Bereich der zugelassenen Vertragspsychotherapeuten keine freien Therapieplätze zur Verfügung stehen.
Bereits zuvor hatte das Sozialgericht Berlin im Sinne des klagenden Psychotherapeuten entschieden. Das LSG hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die Auffassung vertreten, die Zulassungsgremien hätten den Bedarf an Psychotherapeuten nicht zureichend ermittelt.
Allein die hohe, jährlich sich im mittleren dreistelligen Bereich bewegende Anzahl von Kostenerstattungsverfahren deute darauf hin, dass der Versorgungsbedarf mit den vorhandenen Kassensitzen nicht gedeckt werde.
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