Psychotherapie: Laumann kritisiert Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens

Düsseldorf – Deutliche Kritik an der Erprobung für ein Qualitätssicherungsverfahren Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen (NRW) übt der Gesundheitsminister des Landes, Karl-Josef Laumann (CDU). Er schließt sich damit Kritik von Psychotherapieverbänden an.
„Ihre Sorge bezogen auf das Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten Psychotherapie kann ich sehr gut nachvollziehen“, schreibt Laumann in einem Brief an das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie (DPNW).
Eine Erprobung des Verfahrens in allen ambulanten psychotherapeutischen Praxen für Erwachsene in NRW – mit einem hohen Aufwand in der Dokumentation – werde „zu einer großen Belastung der Praxen und damit möglicherweise zu einer Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung führen“. Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) in Auszügen vor.
Für „unangemessen“ hält der Minister das Vorgehen, in einem Bundesland eine Vollerhebung durchzuführen. Er weist darauf hin, dass seine Mitarbeiter bereits vor einigen Wochen ihre Bedenken schriftlich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geäußert hätten.
Dabei sei es unter anderem um eine gerechtere Verteilung der Belastungen im gesamten Bundesgebiet gegangen. „Sie können sich sicher sein, dass ich mir der besonderen Belastungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW bewusst bin, die bereits jetzt aus der steigenden Nachfrage nach ambulanten Psychotherapien erwächst“, schreibt Laumann in seinem Brief an das DPNW.
Dessen Vorsitzender Dieter Adler begrüßt die Einschätzung des Ministers: „Karl-Josef Laumann hat vollkommen recht, wenn er den enormen bürokratischen Aufwand, die Ballung der Erprobung auf NRW und die Gefahr der schlechteren Versorgung kritisiert“, sagte er und wies daraufhin, dass bei einer Umfrage des DPNW aus dem Jahre 2022 83 Prozent der 2.000 befragten Psychotherapeutinnen und -therapeuten das neue Verfahren abgelehnt hätten.
Zuständig für die Umsetzung des neuen Qualitätssicherungsverfahren ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser hat mit der Entwicklung des Verfahrens das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt.
Das Institut legte ein Modell vor, bei dem 101 Datenfelder von Patienten befüllt werden sollen. „Zum Schutz der Patienten und der Behandler wehren wir uns gegen das neue aufwändige Verfahren. Deshalb sagen wir als Verband ‚Nein‘ zur Patientenbefragung“, betonte Adler.
Das neue Verfahren soll ab 2025 zunächst in NRW für sechs Jahre erprobt werden, bevor es bundesweit eingeführt wird.
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