Psychotherapie: Leistungsvergütung bleibt stabil, Zuschläge sinken

Berlin – Die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab bleiben in diesem Jahr unverändert. Die Strukturzuschläge werden abgesenkt. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) nach einer Überprüfung entschieden, wie die Kassenärztlich Bundesvereinigung (KBV) berichtet.
Im EBA ging es nach Angabe der KBV darum zu prüfen, ob die Bewertungen für antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen angemessen sind.
Anlass für den Check waren die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für 2022 und Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2023. Analysiert wurden die Betriebskosten voll ausgelasteter Praxen von selbstständigen Psychotherapeuten. Die Ergebnisse wurden dann mit den Einnahmen ausgewählter Arztgruppen wie Chirurgen und Gynäkologen verglichen.
Mit dem Beschluss besteht die Erhöhung des Orientierungswerts um 3,85 Prozent für Psychotherapeuten auch weiterhin. Konkret bleiben die Bewertungen der Einzel- und Gruppentherapien, der Zuschläge für Kurzzeittherapien, der neuropsychologischen Leistungen sowie der psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen unverändert.
Zuvor hatte der GKV-Spitzenverband der KBV zufolge eine Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen gefordert.
Bei der Überprüfung der Strukturzuschläge kam der EBA zum Ergebnis, dass die Bewertung für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2025 um etwa 14 Prozent gesenkt wird. Konkret sinkt der Zuschlag auf Einzeltherapien (GOP 35571) von 186 auf 159 Punkte, auf Gruppentherapien (GOP 35572) von 77 auf 66 Punkte und auf Sprechstunden und Akutbehandlungen (GOP 35573) von 95 auf 81 Punkte. Grund dafür ist die gestiegene Differenz zwischen empirischen und tariflichen Personalkosten.
Erfüllen Ärzte und Psychotherapeuten im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von Leistungen, erhalten sie Zuschläge. Das soll es ihnen ermöglichen, eine Halbtagskraft für die Praxisorganisation anzustellen.
Der Bewertungsausschuss ist verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen angemessen ist. Da das Statistische Bundesamt jährlich neue Kostenstrukturdaten veröffentlicht, erfolgt die nächste Überprüfung 2026.
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