Politik

Psychotherapie: Regierung setzt auf Bedarfsplanungs­reform zur Reduzierung von Wartezeiten

  • Mittwoch, 8. Mai 2019
/terovesalainen, stockadobecom
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Berlin – Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass psychisch kranken Versicher­ten jederzeit eine ausreichende Anzahl an Therapieplätzen für die psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung stehen muss. „Als zumutbar gelten sechs Wochen Wartezeit, in Ausnahmefällen bis zu zwölf Wochen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Nach der Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie bundesweit im Durchschnitt 20 Wochen, im Ruhrgebiet sogar 29 Wochen.

Um diesen Zustand zu beenden, verweist die Bundesregierung auf den gesetzlichen Auf­trag des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah die erforderlichen Anpassungen der Bedarfsplanung insbesondere im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung zu prüfen.

In dem vom G-BA beauftragten Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfs­planung von September 2018 gingen die Prüfer von bis zu 2.413 weiteren Psychothera­peuten und Kin­der- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) aus, die benötigt werden, um die Warte­zei­ten zu reduzieren.

Approbierte Psychotherapeuten stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung

Zu der Frage der FDP-Bundestagsfraktion, ob eine ausreichende Anzahl an approbierten Psychologischen Psychotherapeuten (PP) zur Verfügung stehe, um die im Gutachten be­nannten Sitze zu besetzen, verweist die Bundesregierung auf die hohen Absolventen­zahlen bei der Ausbildung.

So hätten 2018 nach Angaben des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prü­fungsfragen mehr als 3.000 Personen den schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung zum PP und KJP abgelegt. Die Zahl der auf eine Zulassung wartenden bereits approbierten PP und KJP ist nach Angaben der Bundesregierung weder im Bundesarztregister noch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfasst.

An der vertragsärztlichen Versorgung teil nahmen laut Bundesarztregister zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 23.923 ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und KJP. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Psychotherapeutensitze deutlich an­gestiegen, was die Bundesregierung auf die Bedarfsplanungsreform 2012, die Ruhrge­bietsreform 2017 und teilweise auch auf die vergleichsweise hohe Zahl an Sonder­be­darfs­zulassungen dieser Gruppe zurückführt.

Darüber hinaus zeigte sich die Bundesregierung überzeugt, dass die Steuerung der Ver­sorgung und der Zugang auch zur Psychotherapie mit den Maßnahmen in dem am 14. März beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz „nochmals verbessert werden kann“.

Auch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ver­folge die Regierung das Ziel, die Versorgung zu verbessern, insbesondere dadurch, dass der Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten „einheitlicher, für alle gleich und noch at­traktiver gestaltet wird“. Zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hatten sich die Ärzte zuletzt immer wieder kritisch gezeigt. Die öffentliche Anhörung zu dem Gesetz­ent­wurf im Gesundheits­ausschuss des Bundestages findet am 15. Mai statt.

PB

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