PVS warnt vor Vereinheitlichung von GOÄ und EBM

Berlin – Mit großer Verwunderung hat der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband) auf Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Auftrag der von der Koalition eingesetzten Gemeinsamen Kommission (GeKo) reagiert. Deren Auftrag sei, „Vorschläge zu erarbeiten, wie die Vergütung von privat und gesetzlich erbrachten ärztlichen Leistungen (...) vereinheitlicht werden kann“, hatte Spahn der Ärztezeitung gesagt.
Von einer Vereinheitlichung der Vergütungsregularien sei, so die Entgegnung des PVS-Verbandes, im Koalitionsvertrag aber gar nicht die Rede. Dort werde darauf hingewiesen, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) reformiert werden müssten.
Es solle ein modernes Vergütungssystem geschaffen werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbilde. „Die Kommission soll Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem erarbeiten, nichts sonst“, so PVS-Verband-Vorsitzender Jochen-Michael Schäfer.
Befürworter einer Vereinheitlichung der Honorarsysteme ließen außer Acht, „dass EBM und GOÄ völlig unterschiedliche Zielsetzungen bedienen“. Der EBM sei in erster Linie ein Instrument der Mengensteuerung in einem budgetierten System, während die GOÄ alle ärztlichen Leistungen auf dem aktuellen Stand der Medizin abbilden können müsse.
Schäfer: „Wir möchten eindringlich davor warnen, die Ergebnisse der Kommissionsarbeit vorwegzunehmen. GOÄ und EBM sind systematisch inkompatibel, eine Vereinheitlichung der Gebührenordnung taugt nicht dazu, die grundsätzlichen Probleme des deutschen Gesundheitssystems zu beheben“.
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