Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten geschlossen

München – Die Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe und die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) haben sich nach eigenen Angaben auf den bundesweit ersten Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten verständigt.
Ziel der Vertragspartner ist es, das Potenzial einer Beatmungsentwöhnung der Patienten zu erheben und ihnen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik, einem sogenannten Weaning-Zentrum, zu ermöglichen. Die betreuenden Hausärzte sollen integriert werden. Der Vertrag sieht vor, dass die Spezialisten des Weaning-Zentrums gemeinsam mit dem betreuenden Hausarzt ein mögliches Weaning-Potenzial im Rahmen einer Fallkonferenz ermitteln.
„Erfolgreiches Weaning – also die Entwöhnung von der Beatmung – bedeutet für die Betroffenen ein erhebliches Mehr an Lebensqualität. Sie sind nicht mehr 24 Stunden täglich auf ein Beatmungsgerät angewiesen. Den ersten Qualitätsvertrag für diesen Bereich abzuschließen, war uns ein wichtiges Anliegen“, sagte Martin Spegel, Leiter Stationäre Versorgung bei der SBK.
„In vielen Fällen werden Patienten invasiv außerklinisch beatmet, obwohl eine Entwöhnung möglich wäre“, sagte Erik-Christian Ernst, Leiter des Beatmungszentrums in der Karl-Hansen-Klinik. Das zeigten auch Zahlen der Klinik. Demnach verlassen 76 Prozent der Patienten das Weaning-Zentrum ohne maschinelle Beatmung.
Der Vertrag ist so gestaltet, dass ihm andere Krankenkassen ohne große Hürden beitreten können. Bei der SBK werden derzeit rund 200 Patienten zu Hause beatmet, die nun Zugang zu einer strukturierten Entwöhnung erhalten könnten. Bundesweit gehen Experten der Kasse zufolge von 15.000 bis 20.000 Patienten aus, die außerklinisch beatmet werden und für die Weaning eine Option sein kann.
2017 hat der Gemeinsame Bundesausschusses Qualitätsverträge in vier verschiedenen Leistungsbereichen eingeführt. Die zeitlich befristeten Verträge werden zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen geschlossen. In ihnen werden Qualitätsziele und -anforderungen für stationäre Behandlungsleistungen definiert und anschließend in der Versorgung erprobt.
Nach drei bis fünf Jahren evaluiert das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), ob das Vorgehen und die Anreize zu einer Qualitätsverbesserung in der Versorgung beigetragen haben und die Leistung in die Regelversorgung aufgenommen werden soll.
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