Qualitätsberichte der Krankenhäuser erschienen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2024 veröffentlicht. Ärzte sowie Patienten können mit ihrer Hilfe gezielt stationäre Versorgungsangebote vergleichen und auswählen.
Dazu fließen die neuen Daten der Qualitätsberichte auch in die Kliniksuchmaschinen von verschiedenen Anbietern wie einzelnen Krankenkassen oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft ein.
Die Qualitätsberichte enthalten Angaben zur Ausstattung und zum Angebot eines Krankenhauses zum Beispiel zu vorhandenen Fachabteilungen, zur Zahl des ärztlichen und pflegerischen Personals, zum Leistungsspektrum bei Diagnostik und Behandlung, zu medizinisch-pflegerischen Angebote wie Bewegungstherapie oder Wundmanagement sowie zur Barrierefreiheit.
Wesentlicher Bestandteil eines Qualitätsberichts sind neben diesen Angaben zur Strukturqualität zudem die Qualitätsergebnisse eines Krankenhauses in einzelnen, vom G-BA festgelegten Leistungsbereichen.
Bei diesen datengestützten Qualitätssicherungsverfahren geht es beispielsweise um die Frage, wie häufig es nach einer Hüftoperation zu einer Wundinfektion kommt oder wie lange das Einsetzen eines Herzschrittmachers dauert und wie viele Menschen dabei in der Einrichtung verstorben sind.
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Datenbasis sind Angaben der Kliniken sowie Ergebnisse zu 185 Qualitätsindikatoren und 81 Kennzahlen aus der Qualitätssicherung.
Für das Jahr 2024 liegen erstmals Daten der Strukturabfrage nach der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur für ein vollständiges Jahr vor.
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