Politik

Verbände mahnen weiter zu Nachbesserungen an Krankenhausreform

  • Freitag, 6. März 2026
/ATRPhoto, stock.adobe.com
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Berlin – Aufatmen zum Kompromiss, aber mit den Regelungen zur Vorhaltefinanzierung, den Leistungsgruppen und der ärztlichen Weiterbildung nicht zufrieden: Die Reaktionen auf den heutigen Beschluss des Bundestages zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) fallen bei Ärzteverbänden, Verbänden der Krankenhausträger sowie den Krankenkassen sehr unterschiedlich aus. Alle blicken nun auf die Umsetzung in den Bundesländern.

Positiv wird unter den Ärzteverbänden bewertet, dass es überhaupt zu einer Einigung gekommen ist: „Es ist gut, dass Bund und Länder sich endlich auf das Krankenhausreformanpassungsgesetz geeinigt haben“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, in einer Mitteilung. „Die Reform bringt erstmals eine deutschlandweit einheitliche Planungssystematik und mit dem Transformationsfonds stehen Mittel zur Verfügung, die viel in Bewegung bringen können.“

Aus seiner Sicht muss es aber noch zu weiteren Anpassungen während der Umsetzung des Gesetzes kommen: „Die Regelungen zur Vorhaltevergütung sind definitiv nicht ausgereift und werden in der Umsetzung so wahrscheinlich nicht funktionieren. Außerdem bleibt die ärztliche Weiterbildung die große Leerstelle der Reform – hier benötigen wir eine nachhaltige Förderung, wenn die Reform nicht in einigen Jahren am Mangel an qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten scheitern soll.“

Er kritisierte zudem die Regelungen zur Onko-Chirurgie und weiteren Meldepflichten. Auch bei der Systematik der Leistungsgruppen – immerhin ein Kernstück der Reform – müsse nachgebessert werden. „Das fängt mit den Problemen der Fallzuordnung durch den sogenannten Grouper an und setzt sich bei den Mindestqualitätsanforderungen für die einzelnen Leistungsgruppen fort“, so Reinhardt. Denn: „Die fachlich sinnvollen Empfehlungen des Leistungsgruppenausschusses sind leider nur unvollständig und teils fehlerhaft umgesetzt worden. Die Bundesärztekammer wird sich im Leistungsgruppenausschuss auch weiter für eine medizinisch-fachlich sachgerechte Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik stark machen.“

Verlässlichkeit für die Beschäftigten

Die notwendige Verlässlichkeit für die Beschäftigten im Krankenhaus betont auch die Vorsitzende des Marburger Bundes. „Krankenhäuser und Beschäftigte brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit notwendige Investitionen und strukturelle Veränderungen endlich erfolgen können. Die Länder müssen den anstehenden Strukturwandel nun voranbringen und ihre Gestaltungsspielräume nutzen“, erklärte Susanne Johna. Aber auch sie treibt die Sorge um die Zukunft der ärztlichen Weiterbildung um.

„Wenn Leistungsangebote gebündelt und Standorte verändert werden, darf das nicht zulasten der Weiterbildung gehen. Es liegt nun an den Ländern, bei der Zuteilung von Leistungsgruppen gezielt Weiterbildungsverbünde zu stärken und Krankenhäuser zu bevorzugen, die sich an regionalen und sektorenübergreifenden Verbünden beteiligen, insbesondere wenn diese von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannt sind“, sagte Johna.

Ebenso kritisch bewertet der Marburger Bund die Gestaltung der Vorhaltevergütung. „Die hochkomplizierte Finanzierungssystematik bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre. Sie schafft zusätzliche Bürokratie, ohne den Kliniken mehr finanzielle Sicherheit zu geben“, so die MB-Vorsitzende.

Mehr Verlässlichkeit „statt weiterer Übergangsjahre“ fordert der Hartmannbund. „Für Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken muss die Reform im Alltag spürbar ankommen: mit klaren Verfahren, weniger Bürokratie und einer Finanzierung, die die unmittelbare Versorgung am Patienten verlässlich absichert.“

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) zeigte sich angesichts des Gesetzes enttäuscht: „Von den ursprünglichen Erwartungen und Zielen der Krankenhausreform ist nur wenig übriggeblieben. Zentrale internistische Impulse wurden nicht aufgegriffen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. „Wenn Vorhaltebudgets weiterhin von Fallzahlen und Abrechnungsdaten abhängen, bleibt der ökonomische Druck im System bestehen und damit auch die tägliche Arbeitsverdichtung. Wer eine bessere Versorgungsqualität in den Kliniken will, muss Vorhaltekosten unabhängig von der Fallzahl finanzieren“, erklärte BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck in einem Statement.

Besonders kritisiert der BDI die Gestaltung der Leistungsgruppen. Hier sei die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Leistungsgruppe Infektiologie sowie die weiterhin fehlende eigenständige Leistungsgruppe Angiologie kritisch zu bewerten, so der Verband. Auch bei der Leistungsgruppe Geriatrie müsse es noch fachliche Anpassungen geben.

Trägerverbände üben weiter scharfe Kritik

Für die Verbände der Krankenhausträger gibt es mit dem heutigen Beschluss des Bundestages Planungssicherheit. Die – in den vergangenen Jahren oft heftige – Kritik führen die Verbände deutlich fort.

„Was bleibt ist die wirtschaftliche Unsicherheit. Allen voran wird uns das nach wie vor völlig untaugliche Konzept der Vorhaltefinanzierung beschäftigen, das seinen Weg unverändert aus der Lauterbach-Zeit in den Kompromiss gefunden hat“, resümiert Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Er warnte davor, dass kleinere Kliniken Patienten an größere Häuser verlieren könnten. „Um die Frage, wie sich diese Krankenhäuser, die häufig in ihrer Region die einzigen Versorger sind, nun zukünftig finanzieren sollen, wie weitere Insolvenzen und Schließungen zu verhindern sind, drücken sich die Verantwortlichen leider weiterhin.“ Gaß mahnte, dass nun klare Entlastungen im Bereich der Bürokratie kommen müssten. „Das wäre ein echtes Sparpaket.“

Die Katholischen Krankenhäuser mahnen Versorgungssicherheit an. „In der praktischen Umsetzung wird sich zeigen, ob die Krankenhäuser mit den neuen Rahmenbedingungen arbeiten können und ob notwendige Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden“, so Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Verbandes. Außerdem kritisierte sie: „Das Konzept der Vorhaltefinanzierung ist leider unverändert geblieben, eine Auswirkungsanalyse liegt weiterhin nicht vor. Die Kliniken müssen daher in zentralen Fragen weiter auf Sicht fahren.“

Eine ähnliche Ansicht haben die evangelischen Krankenhäuser. „Eine wirklich nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets von der Menge der behandelten Fälle entkoppelt werden“, sagte Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, in einer Mitteilung. „Wir brauchen für akute, nicht planbare Fälle eine, verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung – unabhängig von Fallzahlen. Nur so lassen sich Versorgungsqualität und wirtschaftliche Stabilität langfristig sichern“, so Radbruch. Daher müsse es eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung geben.

Auch die Universitätsklinika kritisieren den heutigen Beschluss – aber aus einem anderen Blickwinkel: „Die Verabschiedung des Krankenhausreformanpassungsgesetz bleibt hinter dem notwendigen Reformanspruch zurück – das zeigt wenig Reformmut und relativiert die ursprünglichen Ziele“, so Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.

Der künftige Ermessensspielraum von Ländern und Krankenkassen müsse nun „konsequent für echte Strukturveränderungen und Qualitätssteigerung“ genutzt werden. „Andernfalls droht der Strukturwandel ausgebremst und notwendige Konzentrationsprozesse vertagt zu werden“, so Scholz weiter. Positiv sei, dass Universitätsklinika ebenso Gelder aus dem Transformationsfonds bekommen können und die Aufgabe zur Koordination gestärkt werde.

Krankenkassen bekommen starke Rolle

Die Krankenkassen und ihre Verbände blicken mit ihrer Perspektive auf die Reform. Künftig wird ihnen und den Landesverbänden viel Gestaltungsmöglichkeiten zukommen.

So betont der Verband der Ersatzkassen (vdek), dass es gut sei, dass „die Planung nach Leistungsgruppen nun endlich starten kann“, so Ulrike Elsner, Vorsitzende des Verbandes. Und: „Gut ist, dass zumindest ab 2027 bei den Ausnahmeregelungen ein Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen muss.“ Ebenso sei es richtig, dass die Krankenkassen an der Definition für Fachkliniken mitwirken können. „Der Zeithorizont – voraussichtlich erst 2031 – ist jedoch viel zu lang“, kritisierte Elsner. Sie forderte eine zügigere Vereinbarung.

Der BKK Dachverband sieht das kritischer. „Der erzielte Kompromiss verhindert zwar weiteren Stillstand, ist aber nicht der große Wurf, der nötig wäre, um die Krankenhausversorgung wirklich zukunftsfest zu machen“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des Verbandes. „Die verlängerten Ausnahmefristen und zusätzlichen Übergangsregelungen werden den notwendigen Strukturwandel erheblich verzögern.“

Auch bei den Innungskrankenkassen überwiegt die Skepsis. „Zwar ist mit der Einigung der Regierungskoalition ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für Länder, Krankenhäuser und Kostenträger getan, gleichzeitig drohen zentrale Qualitätsvorgaben der Krankenhausreform weiter aufgeweicht zu werden“, heißt es in einer Mitteilung.

Der AOK Bundesverband will die Vorhaltefinanzierung sowie das Pflegebudget weiter eng im Auge behalten. „Der heutige Beschluss des KHAG ist ein wichtiger Schritt, auch wenn die von den Ländern verhandelten langen Umsetzungsfristen und Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben für die Kliniken den Reformprozess verlangsamen werden“, so Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes.

„Die AOK wird konstruktiv an der Umsetzung tragfähiger und passgenauer Lösungen für die stationäre Versorgung in den Ländern mitarbeiten und gleichzeitig das zentrale Reformziel der bedarfsgerechteren Versorgung im Auge behalten.“ Sie gehe aber davon aus, dass das KHAG nun nicht das letzte Reformgesetz für die stationäre Versorgung war. „Die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung und die Begrenzung der Pflegebudgets bleiben auf der Agenda“, so Reimann auch mit Blick auf die angespannte Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung.

bee

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