Politik

Buschmann setzt auf rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter

  • Montag, 18. Juli 2022
/splendens, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann will es vielen lesbischen Paaren ermög­lichen, dass beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden.

„Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben – und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er sei „zuver­sichtlich“, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetz­ent­wurf geben werde.

Zunächst solle „für die unkompliziert gelagerten Fälle“ ein zeitgemäßer Rechtsrahmen geschaf­fen werden. Dies gelte zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samen­spende. „In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben“, sagte Buschmann.

Dann sei eine Gleichstellung von biologischer Mutter und der Partnerin naheliegend. „Da ist es eine gute Sa­che, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt werden. Ich kann das Revolutionäre darin gar nicht erkennen“, sagt er der Funke-Mediengruppe weiter.

Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussions­be­darf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. „Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren.“

Die Grünen begrüßten die Ankündigung von Buschmann, mahnten aber, es dürften „keine neuen Grenzen“ ein­gezogen werden. Mit Blick auf die Kinder sagte der Grünen-Rechtsexperte Helge Limburg vorgestern, alle Kinder müssten unabhängig von der Zeugung rechtlich gleichgestellt werden.

Bei einem lesbischen Elternpaar kann die Partnerin, die das Kind nicht selbst zur Welt gebracht hat, bislang über ein Adoptionsverfahren erziehungsberechtigt werden.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP Reformen im Familienrecht vereinbart. So sollen Vereinba­rungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglicht werden.

„Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“ Die Ehe solle zudem nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adop­tion minderjähriger Kinder sein. Auch außerhalb der Ehe soll eine Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein.

dpa

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