Reformdruck im Gesundheitswesen: Internisten kritisieren Lauterbach

Berlin – Der Bundesverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) wirft Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, wichtige Strukturreformen im Gesundheitswesen zu verschleppen. Das erklärte BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzek heute beim 15. Deutschen Internistentag.
Lauterbach konzentriere sich seit Amtsantritt fast ausschließlich auf die Bekämpfung der Coronapandemie und vernachlässige darüber andere wichtige und notwendige Reformen im Gesundheitswesen, kritisierte Neumann-Grutzek.
„Viele der Probleme sind da, weil in den letzten zehn bis 15 Jahren keine strukturellen Reformen angegangen wurden“, bekräftigte der 2. Vizepräsident, Kevin Schulte. So sei der Reformbedarf in der Notfallversorgung seit Jahren bekannt – dennoch passiere weiterhin nichts.
„Das Thema brennt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Minister daran vorbeischauen kann“, sagte auch Neumann-Grutzek. Das sei insbesondere deshalb frustrierend, weil mögliche Lösungsansätze seit langem auf dem Tisch liegen. „Es braucht jetzt politischen Mut, keine Expertenkommission“, sagte Neumann-Grutzek. „Es gibt hier kein Erkenntnisproblem.“
So fordert der BDI eine verbindliche telefonische oder digitale Ersteinschätzung. Sogenannte Fußgänger – also Patienten, die ohne eine ärztliche Einweisung oder den Rettungsdienst selbständig als Notfälle in die Notaufnahmen kommen – müssen demnach niedrigschwellig und präzise in die richtige Versorgungsebene geleitet werden.
Das beinhalte nicht nur die Entscheidung darüber, ob ein Notfall stationär oder vertragsärztlich versorgt wird, sondern im Optimalfall auch die spezifische Zuweisung innerhalb eines Sektors. Dafür seien die bereits existierenden Modelle zur Schaffung einer gemeinsamen Leitstelle der Rufnummern 116117 und 112 ein geeignetes Mittel.
Mit Blick auf Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten existierende und bewährte Strukturen aus Kliniken mit Portalpraxen und fahrendem KV-Dienst erhalten bleiben und in ein zukunftsfähiges INZ-Konzept integriert werden, so eine weitere Forderung. Es sei nicht zielführend, INZ an jeder Klinik einzurichten. 1.200 Krankenhäuser in Deutschland würden dafür infrage kommen. „Wenn wir da überall INZ einrichten wollen, frage ich mich, wo wir das Personal herkriegen wollen“, sagte Neumann-Grutzek.
Das müsse auch ausreichend finanziert werden, wobei ein Vergütungssystem, das allein auf Fallzahlen basiert, unzureichend sei. Vielmehr bedürfe es einer adäquaten Finanzierung der Vorhaltekosten der Krankenhäuser. Im ambulanten Bereich wiederum müsse die Vergütung extrabudgetär erfolgen. „Die Notfallversorgung ist in letzter Zeit nicht adäquat finanziert worden“, kritisierte Neumann-Grutzek.
Auch beim Thema intersektorale Versorgung herrsche noch massiver Handlungsbedarf. „Der Pflegemangel erreicht derzeit wöchentliche neue Höhepunkte“, sagte Neumann-Grutzek. „Das zeigt, dass wir den Grundsatz ambulant vor stationär stärker anwenden müssen.“ Nur so könne es gelingen, den steigenden Leistungsbedarf ausreichend abzudecken.
Der Erlaubnisvorbehalt – also die aktuelle Regelung, dass vertragsärztliche Leistungen nur nach Genehmigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA ) erbracht werden dürfen – verhindere jedoch die Einführung medizinischer Innovationen in der ambulanten Versorgung.
Der BDI fordert deshalb, dass der im Krankenhaus gültige Verbotsvorbehalt für alle intersektoralen Leistungen gelten muss, damit innovative Leistungen sowohl durch Vertragsärzte als auch von Krankenhäusern erbracht werden können.
Die Höhe der Vergütung soll durch den Schweregrad des Eingriffes sowie die notwendige personelle und technische Infrastruktur bestimmt werden. Der BDI denkt dabei an ein Dreistufenmodell, in dem sich Stufe 1 sich am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientiert, und Stufe 2 sowie 3 am System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG).
Dabei sei eine Konvergenzphase nötig, in der es Vergütungszuschläge gibt. Nur durch adäquate Anreize könne eine zeitnahe Umstellung gelingen und sich neue Versorgungsprozesse etablieren.
Ebenfalls als Innovationstreiber sieht der BDI Selektivverträge. Die seien „Sinnbild einer Optimierung der Versorgung“, sagte der erste Vizepräsident Norbert Smetak, und hätten das Potential, verkrustete Strukturen der Regelversorgung aufzubrechen. Allerdings würden bürokratische Hemmnisse und Widerstände der Krankenkassen dieser Versorgungsform nach wie vor im Weg stehen.
Der BDI fordert deshalb, die Krankenkassen dazu zu verpflichten, künftig einen Teil ihres ambulanten Versorgungsbudgets in einen gemeinsamen Pool für fachärztliche Selektivverträge einzuzahlen. Dieses Innovationsbudget müsse mindestens fünf Prozent ihres ambulanten Versorgungsbudgets ausmachen. Bisher sei es rund ein Prozent.
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