Ärzteschaft

Streichung der Neupatienten­regelung: Lauterbach macht Angebot, KBV warnt vor Leistungskürzungen

  • Donnerstag, 8. September 2022
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Berlin – Gestern haben die Ärzte gegen die Streichung der Neupatientenregelung in Berlin demonstriert. Heu­te machte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Ärzteschaft ein Angebot. Details nannte er aber nicht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sprach heute morgen nochmals über drohende Folgen einer Streichung der Regelung.

„Die Neupatientenregelung hat auf der Grundlage der Daten, die uns vorliegen, leider nicht dazu geführt, dass mehr Neupatienten behandelt werden konnten“, sagte Lauterbach heute am Rande der Abstimmung über das neue Infektionsschutzgesetz dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.

Damit sei es eine teure Regelung gewesen, die nicht wirklich funktioniert habe. „Ich bin jederzeit bereit, mit der Ärzteschaft über eine alternative Regelung nachzudenken. Aber wenn eine Regel teuer ist und bringt den Patienten nichts, dann kann man sie nicht fortführen“, betonte der Minister.

Die KBV hatte in einem Gespräch heute morgen die Konsequenzen der Streichung erläutert. Die geplante Streichung der Neupatientenregelung bedeute für die Patienten nichts anderes als eine Leistungskürzung, auch wenn seitens des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach genau dies ausgeschlossen wurde, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen.

Betrieb der Arztpraxen gefährdet

Zugleich herrsche in den Praxen „massiver Frust“, dass man zur Sanierung der GKV-Finanzlage herangezogen werden soll. Gassen verwies darauf, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aufgrund der Budgetie­rung seit Jahren „Milliarden an Solidarbeiträgen“ für die Krankenkassen beisteuerten.

Werde nun die Neupatientenregelung – obwohl sie ihr ursprüngliches Ansinnen sehr wohl erfüllt habe – rück­abgewickelt und zugleich von den Kassen eine Nullrunde bei der Orientierungswertanpassung angestrebt, so gefährde dies den Betrieb der Praxen in derzeitiger Form.

Aufgrund der Neupatientenregelung habe man das Versorgungsangebot mit beträchtlichem Aufwand erwei­tert – dies werde man nun „zwangsläufig“ zurückfahren, da die zusätzlichen Kapazitäten ohne Gegenfinanzie­rung nicht mehr darstellbar seien.

Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, verwies darauf, dass die ambulante Struktur „seit Jahren“ an zunehmenden Personalmangel, misslungener Digitalisierung, Kostensteigerung sowie Bürokratie leide. Unter diesen Rahmenbedingungen drohe eine „Ausdünnung“ einer Versorgungsstruktur, für die es keinen Ersatz gebe.

Die Lage sei „dramatisch“, so Hofmeister, da bereits jetzt viele Kollegen in Anstellungsverhältnisse „flüchten“ würden – die Nachbesetzung von Praxen werde immer schwieriger. Unter diesen Umständen dem ambulanten System weitere finanzielle Mittel zu entziehen, sei der falsche Weg.

Die Politik drohe, einen „unumkehrbaren Prozess“ einzuleiten, warnte Gassen in diesem Zusammenhang. Ge­wisse Hoffnung setze man – auch wenn das GKV -Finanzstabilisierungsgesetz nicht zustimmungspflichtig sei – auf den Bundesrat, hier werde offenbar der drohende Kipppunkt im Versorgungssystem gesehen.

Zum Hintergrund: Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates sprachen sich für die Streichung der Abwick­lung der Neupatientenregelung aus dem Gesetz aus, der Bundesrat tagt am 16. September.

aha/may

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