Reformpläne: Barmer schlägt dreistufiges Krankenhausmodell vor

Berlin – Mehr Leistungsqualität in Krankenhäusern für mehr Patientensicherheit: In einem neuen Konzept für eine mögliche Reform der Krankenhauspolitik hat die Krankenkasse Barmer mehr Konzentration von medizinischen Leistungen, eine bessere Versorgungsplanung und eine Weiterentwicklung des Vergütungssystem gefordert.
„Obwohl unser Gesundheitswesen die Coronakrise grundsätzlich gemeistert hat, ist die Reform des Krankenhaussektors überfällig. Die künftige Bundesregierung sollte konkrete Schritte im Koalitionsvertrag verankern, um die Krankenhausversorgung fit für die Zukunft zu machen“, erklärte der Barmer-Vorstandsvorsitzender Christoph Straub bei der Vorstellung des Konzepts in Berlin.
Er betonte, dass es dabei nicht um die Reduktion von Klinikstandorten gehe und daher auch keine konkreten Zahlen in dem Konzept genannt werden. „Für uns steht die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit im Fokus.“ Mit einer stärkeren Konzentration von Leistungen sowie einer Weiterentwicklung des Systems der diagnosbezogenen Fallpauschalen (DRG) könne letztendlich auch das ärztliche und pflegerische Personal entlastet werden, hieß es von der Barmer.
Kritisch geht die Krankenkasse vor allem mit der Krankenhausplanung der Länder ins Gericht: Seit Jahrzehnten werden die Landeskrankenhauspläne „lediglich fortgeschrieben“, eine „Dynamik, die der Medizin folgt und Versorgungsqualität fördert, ist kaum zu erkennen“, sagte Straub. Auch daher fordert er, dass Krankenkassen künftig in die Planung von Krankenhausbetten auf Landesebene mit einbezogen werden müssen. Es müsse ein echtes „Mitwirkungsrecht“ geben, forderte er.
„Zur Beseitigung des bestehenden Investitionsstaus fordern wir, eine deutliche Anhebung der Mittel zur Finanzierung von Investitionen. An diesem können zukünftig neben dem Bund auch die Krankenkassen beteiligt sein“, erklärte Straub.
Dabei stellt er sich einen gemeinsamen Planungsstaab aus Vertretern von Bundesländern, Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Krankenkassen vor, damit auch die ambulante Versorgung entsprechend „eines abgestimmten Miteinanders von niedergelassenen Praxen und Krankenhäusern“, geplant werden könne.
In dem Konzept wird ein dreistufiges Krankenhausmodell vorgeschlagen: So soll es „weiterhin ausreichend Kliniken geben, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung abdecken.“ Komplexere Behandlungen und Eingriffe übernehmen Maximal- und Spezialversorger, forschungsorientierte Kompetenzzentren sollen für komplizierte und seltene Erkrankungen zuständig sein.
„Die entsprechenden Leistungen werden auf Bundesebene den einzelnen Versorgungsstufen zugeordnet und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert“, erläuterte Straub. Dabei müssten Mindestmengen ohne Ausnahme verpflichtend werden. „Dies würde zu einer Spezialisierung der Krankenhäuser führen und wäre ein enormes Plus an Sicherheit im Sinne der Patientinnen und Patienten.“
Bei der Zukunft des DRG-Systems schlägt die Barmer einen etwas anderen Weg vor, als es bislang in der gesundheitspolitischen Diskussion artikuliert wird: So habe sich das Vergütungssystem im Krankenhaus „grundsätzlich“ bewährt, „sollte allerdings weiterentwickelt werden“.
Konkret sollten aus Sicht der Barmer die Kosten für die Behandlungspflege wieder in die Fallpauschalen eingegliedert werden. „Denn die Ausgliederung setzt Fehlanreize, die sie zur teilweisen Wiedereinführung des Selbstkostendeckungsprinzips geführt hat und die Differenzierung nicht ärztlicher Berufe behindert.“ Auch müsse es für die ärztlichen Leistungen perspektivisch ein sektorübergreifendes Vergütungssystem geben.
„Dieses sollte Anreize zur Ambulantisierung stationärer Leistungen mit vertragsärztlicher Leistungserbringung, zu sektorübergreifender Kooperation und zu bedarfszentrierter Patientenorientierung setzen“, sagte Straub. Als Ausgangspunkt dafür schlägt die Barmer vor, dass der Katalog für ambulante Operationen überarbeitet und erweitert werde „in Richtung auf einen Katalog ambulanter Leistungen.“
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