Regeln für Substitutionstherapie von Opiatabhängigen angepasst

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen geändert, nach denen Opioidabhängige zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine substitutionsgestützte Therapie erhalten können. Konkret hat der G-BA dafür die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) erneuert. Bei der Überarbeitung geht es insbesondere um die Therapieziele einer Substitution, die Indikationsstellung und das Therapiekonzept.
Hintergrund ist eine im Mai 2017 von der Bundesregierung beschlossenen Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Darin hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Kompetenz erhalten, in ihrer für Ärzte berufsrechtlich relevanten Substitutionsrichtlinie den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für die Substitution festzustellen.
Dazu gehören insbesondere die Therapieziele der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger, die allgemeinen Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung einer Substitution sowie die Erstellung eines Therapiekonzeptes. Diese neue Richtlinie der BÄK zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger ist seit dem 2. Oktober 2017 in Kraft. Die daraus resultierenden Veränderungen setzt der G-BA jetzt um.
Im neuen Therapiekonzept wird deutlicher als bisher berücksichtigt, dass es sich bei der Opioidabhängigkeit um eine schwere chronische Erkrankung handelt, die in der Regel einer lebenslangen Behandlung bedarf, bei der körperliche, psychische und soziale Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Der G-BA änderte zudem die Dokumentationsanforderungen an die substituierenden Ärzte. „Der bürokratische Aufwand in der Versorgung von Opioidabhängigen reduziert sich damit deutlich“, hieß es aus dem Bundesausschuss.
Noch sind die neuen Regeln nicht in Kraft. Sie gelten erst, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sie geprüft und nicht beanstandet hat und sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.
In Deutschland gibt es geschätzt zwischen 150.000 und 200.000 Opioidabhängige. Laut Zahlen der Bundesopiumstelle nehmen 78.800 Menschen eine substitutionsgestützte Behandlung in Anspruch. Die Zahl der Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung anbieten, liegt bei rund 2.600.
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