Ärzteschaft

KV Bayerns schafft neue Fördermöglichkeiten für Methadonsubstitution

  • Montag, 17. Dezember 2018
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München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat ein Konzept erarbeitet, um mehr Ärzte für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Substitutionstherapie zu gewinnen. Ärzte, die eine methadongestützte Behandlung opioidabhängiger Patienten übernehmen, sollen besonders gefördert werden.

„Oftmals wird es suchtkranken Menschen erst durch die Substitutionsbehandlung wieder ermöglicht, ein geregeltes Leben zu führen. Die Behandlung kommt damit nicht nur den Patienten selbst, sondern auch der Gesellschaft insgesamt zugute“, betonte der Vorstand der KVB, Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp.

Die Vertreterversammlung der KVB hatte bereits im November zusätzliche Förder­möglichkeiten beschlossen, um Ärzte zu motivieren, die Behandlung suchtkranker Patienten zu übernehmen. Bislang bezuschusst die KVB bereits die Zusatzweiter­bildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“, die Voraussetzung für die eigenständige Durchführung einer Substitutionstherapie ist, mit einmalig bis zu 1.500 Euro.

Künftig unterstützt die KVB ihre Mitglieder nun auch dabei, ihre Praxis speziell auf die Behandlung Opioidabhängiger auszurichten. Mithilfe eines finanziellen Zuschusses können damit beispielsweise die entsprechende Praxisausstattung angeschafft oder eigene Methadon-Sprechstunden angeboten werden.

Dafür erhalten Ärzte, die die substitutionsgestützte Behandlung Suchtkranker durchführen, einmalig 2.500 Euro im Rahmen einer Basisförderung. Aber auch für die entsprechende Behandlungsleistung im Konsiliarverfahren ist ein Zuschuss von einmalig 1.000 Euro möglich. Profitieren können nicht nur Ärzte, die neu an der substitutionsgestützten Behandlung teilnehmen möchten, sondern auch Wiedereinsteiger.

Gleichzeitig begegnet die KVB auch der besonderen Herausforderung der Behandlung Opioidabhängiger mit der Förderung von Substitutionskooperationen. Dabei unterstützt die KVB die gemeinsame arbeitsteilige Behandlung von drogenabhängigen Menschen in eigens dafür eingerichteten Räumlichkeiten, die sich entweder in einer bereits bestehenden Praxis oder in extern angemieteten Räumen befinden können.

Für den entsprechenden Zusammenschluss in Form einer (Teil-)Berufs­ausübungs­gemein­schaft von bis zu fünf ärztlichen Teilnehmern gewährt die KVB für jeden Teilnehmer 2.000 Euro.

Informationen zu den Fördermaßnahmen und -voraussetzungen sind auf der Internetseite der KVB zu finden. In jedem Regierungsbezirk Bayerns bietet die KVB auch eine persönliche Beratung für interessierte Ärzte an.

may/EB

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