Politik

Reha- und Vorsorge­einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen

  • Dienstag, 14. April 2020
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Berlin – Stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen können für den Zeitraum vom 16. März bis 30. September 2020 Ausgleichszahlungen erhalten, wenn ihre Einnahmen auf­grund der Corona-Pandemie einbrechen. Darauf hat sich der GKV-Spitzenverband mit zwölf Reha- und Vorsorgeträgern geeinigt.

Viele Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Betten aktuell nicht so belegen, wie es vor dem Auftreten der COVID-19-Pandemie geplant war. Zum einen entfallen durch die Absage planbarer Operationen die sich sonst anschließenden Rehabilitations­maßnahmen, zum anderen müssen je nach Länderentscheidung viele Vorsorge- und Re­ha-Einrichtungen ihren Betrieb als „Ersatzkrankenhäuser“ aufrechterhalten, um die Kran­kenhäuser für die Behandlung von COVID-19-Patienten zu entlasten. Viele Einrichtungen müssen daher zum Teil hohe Einnahmeausfälle verkraften.

Als einer der zwölf Verhandlungspartner begrüßt der Bundesverband Geriatrie die schnelle Einigung. „Die betroffenen Einrichtungen haben nun die Möglichkeit, unmittel­bar nach den Osterfeiertagen Ausgleichszahlungen zu beantragen“, sagte Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes.

Als Referenzwert für die Ausgleichszahlungen gelten die im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag behandelten Patienten. Rückwirkend zum 16. März dieses Jahres meldet die Einrich­tung die Zahl der Patienten, die von der gesetzlichen Krankenversiche­rung finanzierte Vor­sorge- oder Reha-Leistungen erhalten oder die in der Einrichtung im Rahmen der Kurz­zeitpflege aufgenommen oder als Krankenhaus­patienten behandelt werden. An­schließend wird für jeden Tag die Differenz zwischen Referenzwert und der aktuellen Patientenzahl gebildet.

Für jedes nicht besetzte Bett erhält die Einrichtung einen im Gesetz festgelegten Aus­gleichsbetrag in Höhe von 60 Prozent des durchschnittlichen Vergütungssatzes der Ein­richtung. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen melden die nach dem oben be­schriebenen Prozess ermittelten Ausgleichszahlungen einmal wöchentlich für jeden Ka­lendertag an die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde oder an eine von dieser Landesbehörde benannte Krankenkasse.

Der Bundesverband Geriatrie kritisiert, dass die Regelung nur für stationäre Rehabilita­tions­einrichtungen gelte, der wichtige Bereich der ambulanten Rehabilitation aber „kom­plett außen vor“ bleibe.

An dem Abkommen mit dem GKV-Spitzenverband sind beteiligt: Arbeiterwohlfahrt Bun­desverband, Bündnis Kinder- und Jugendreha, Bundesverband Geriatrie, Bundesver­band Deutscher Privatkliniken, Bundesverband für stationäre Suchtkranken­hilfe, Deutscher Caritas Verband, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und der Deutsche paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband.

hil

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