Rehaverordnungen werden einfacher

Berlin – Patienten können ab heute leichter eine geriatrische Rehabilitation oder eine Anschlussrehabilitation erhalten. Darauf weist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hin. Eine geriatrische Rehabilitation hat das Ziel, Beweglichkeit und individuelle Selbständigkeit zu erhalten oder nach einer langen Krankheit beziehungsweise einer Operation wiederherzustellen sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Ab sofort prüfen die Krankenkassen nicht mehr, ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist. Stattdessen überprüfen Vertragsärzte anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf und halten dies auf einem Verordnungsformular fest.
Sie müssen dazu neben dem Alter der Patienten Angaben zur Diagnose sowie zu den körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen der Patienten machen – denn diese haben Auswirkungen auf die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen. Die Vertragsärzte müssen die Diagnosen zudem mittels zweier Funktionstests überprüfen und auf der Verordnung dokumentieren.
Auch der Zugang zu einer Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt wird leichter: Sind bei bestimmten Indikationen die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, prüfen die Krankenkassen ebenfalls nicht mehr, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist.
Dies gilt beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen. Die neuen Regelungen gehen auf einen Beschluss zurück, den G-BA kurz vor Weihnachten getroffen hatte.
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