Reinhardt mahnt Vorabklärungen zu Notfall- und Krankenhausreform an

Berlin – Vor der Detaildiskussion um eine Notdienst- oder auch eine große Krankenhausreform sollte man sich zunächst grundsätzlich auf die Prämissen verständigen, unter denen man die Reformvorhaben angehen wolle. Das hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) ist, heute angemahnt.
„Wir können weder Patientinnen und Patienten weiterhin einen ungeregelten Zugang zu allen Versorgungsebenen versprechen, noch Ländern, Kreisen oder Kommunen, dass sie sich gegebenenfalls nicht auch von Krankenhäusern trennen müssen“, betonte Reinhardt.
Nur wenn man sich darauf verständigen könne, werde es gelingen, ein zukunftsfähiges, resilientes Gesundheitssystem zu bauen. Im Mittelpunkt des Interesses müsse eine effiziente Versorgung auf hohem medizinischen Niveau stehen und nicht die Rücksicht auf Begehrlichkeiten, sagte er.
Kriterien für eine künftige Krankenhausplanung sind aus seiner Sicht vor allem die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung, eine qualitätsorientierte Spezialisierung mit zumutbarer Erreichbarkeit, sinnvolle Kooperationen, Subsidiarität sowie ein effizienter Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen.
Das müsse alles als Teil einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung gesehen werden, die auch sonstige Versorgungsstrukturen mitberücksichtige, erläuterte er. Unter Umständen bedeute das dann auch Korrekturen an vorhandenen Strukturen. Hinweise von Landesministern, man wolle nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen auf Krankenhäuser verzichten, seien „eine schlechte Ausgangsposition für die weitere Diskussion“, sagte Reinhardt.
Nach Reinhardts Überzeugung zeigt etwa die gestern durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgestellte Auswirkungsanalyse zum vorliegenden Konzept einer Krankenhausstrukturreform, dass dieses zwar richtige Instrumente beinhalte, es angesichts der damit einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen in der Krankenhauslandschaft aber dringend noch umfangreicher Feinjustierungen bedürfe.
Es sei zum Beispiel nicht im gesellschaftlichen Interesse, die ohnehin regional in Teilen sehr fragile geburtshilfliche Versorgung noch weiter auszudünnen. Auch die simulierten Auswirkungen auf die Schlaganfallversorgung zeigten dringenden Korrekturbedarf.
Reinhardt: „Das Gutachten ist eine wertvolle Grundlage für eine zügige Weiterentwicklung des Reformkonzepts und dessen politische Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium ist deshalb dringend aufgefordert, spätestens im Gesetzgebungsverfahren eine dauerhafte begleitende Evaluierung der Krankenhausreform zu gewährleisten.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: