Ärzteschaft

Reinhardt mahnt Vorabklärungen zu Notfall- und Krankenhausreform an

  • Mittwoch, 15. Februar 2023
/picture alliance, Bernd von Jutrczenka
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Berlin – Vor der Detaildiskussion um eine Notdienst- oder auch eine große Krankenhausreform sollte man sich zunächst grundsätzlich auf die Prämissen verständigen, unter de­nen man die Reformvorhaben angehen wolle. Das hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärzte­kammer (BÄK) ist, heute angemahnt.

„Wir können weder Patientinnen und Patienten weiterhin einen ungeregelten Zugang zu allen Versorgungs­ebenen versprechen, noch Ländern, Kreisen oder Kommunen, dass sie sich gegebenenfalls nicht auch von Krankenhäusern trennen müssen“, betonte Reinhardt.

Nur wenn man sich darauf verständigen könne, werde es gelingen, ein zukunftsfähiges, resilientes Gesund­heits­­system zu bauen. Im Mittelpunkt des Interesses müsse eine effiziente Versorgung auf hohem medizini­schen Niveau stehen und nicht die Rücksicht auf Begehrlichkeiten, sagte er.

Kriterien für eine künftige Krankenhausplanung sind aus seiner Sicht vor allem die Sicherung der wohnort­nahen Grundver­sorgung, eine qualitätsorientierte Spezialisierung mit zumutbarer Erreichbarkeit, sinnvolle Kooperationen, Subsidiarität sowie ein effizienter Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen.

Das müsse alles als Teil einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung gesehen werden, die auch sonstige Ver­sorgungsstrukturen mitberücksichtige, erläuterte er. Unter Umständen bedeute das dann auch Korrekturen an vorhan­de­nen Strukturen. Hinweise von Landesministern, man wolle nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen auf Krankenhäuser verzich­ten, seien „eine schlechte Ausgangsposition für die weitere Diskussion“, sagte Rein­hardt.

Nach Reinhardts Überzeugung zeigt etwa die gestern durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vorge­stellte Auswirkungsanalyse zum vorliegenden Konzept einer Krankenhausstrukturreform, dass dieses zwar richtige Instrumente beinhalte, es angesichts der damit einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen in der Krankenhauslandschaft aber dringend noch umfangreicher Feinjustierungen bedürfe.

Es sei zum Beispiel nicht im gesellschaftlichen Interesse, die ohnehin regional in Teilen sehr fragile geburts­hilfliche Versorgung noch weiter auszudünnen. Auch die simulierten Auswirkungen auf die Schlaganfallver­sorgung zeigten dringenden Korrekturbedarf.

Reinhardt: „Das Gutachten ist eine wertvolle Grundlage für eine zügige Weiterentwicklung des Reformkon­zepts und dessen politische Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium ist deshalb dringend aufgefor­dert, spätestens im Gesetzgebungsverfahren eine dauerhafte begleitende Evaluierung der Krankenhausreform zu gewährleisten.“

may

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