Rentenpläne für Minijobs: Sonderstatus auf dem Prüfstand

Berlin – Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – sollten künftig ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren. Das ist ein Vorschlag der Rentenkommission, die gestern 33 Empfehlungen an die Bundesregierung für eine große Reform überreicht hat. Folgen hätte das auch für Arbeitgeber und Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zufolge beschäftigten im Jahr 2018 rund 60 Prozent der Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens einen Minijobber. Jeder Zehnte war demnach ein Minijobber, also in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, das eine monatliche Gehaltsgrenze von derzeit 603 Euro nicht überschreitet. Dazu gehören können zum Beispiel Pflegekräfte, aber auch Medizinische Fachangestellte (MFA) in Arztpraxen.
Die Rentenkommission will, dass künftig alle Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen. Es soll keine Wahlmöglichkeiten mehr geben. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden, so die Kommission. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs), so die Fachleute der Kommission.
Die Minijobs würden für Arbeitgeber damit teurer und für Arbeitnehmer weniger attraktiv. Wie der Virchowbund in einem Ratgeber für Ärzte zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen schreibt, zahlen Arbeitgeber derzeit Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers.
Diese betragen 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Der Arbeitnehmer zahlt die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag. Dieser Zuschuss beträgt derzeit 3,6 Prozent. Die Pauschalbeträge stünden mit der Neuregelung auf dem Prüfstand.
Allerdings können sich demnach geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen. Sie zahlen dann keine eigenen Beiträge, erwerben aber entsprechend auch geringere Rentenansprüche. Das wäre künftig dann nicht mehr möglich. Auch bei der Krankenversicherung stünden Mehrbelastungen im Raum.
„Im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen spielen Minijobs in Krankenhäusern nur eine sehr geringe Rolle“, sagte Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Von insgesamt rund 1,45 Millionen Beschäftigten arbeiteten lediglich etwa 45.000 auf Minijob-Basis.
„Minijobs für Studierende oder Rentner sollten erhalten bleiben. Aber gerade im Pflegebereich sind Minijobs keine nachhaltige Lösung“, sagte Neumeyer. Dort arbeiteten hochqualifizierte Fachkräfte in eingespielten Teams, die auf Verlässlichkeit, Kontinuität und eine enge Zusammenarbeit angewiesen seien.
Anders bewertet die Pflegekammer Rheinland-Pfalz die Folgen. Zwar arbeiteten bundesweit nur vier Prozent der beruflich Pflegenden ausschließlich in einem Minijob, erläuterte die Kammer. Bedeutsam sei aber der Minijob als Nebentätigkeit.
Rund sieben Prozent aller Pflegefachpersonen nutzten derzeit diese Möglichkeit zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. „Drei Viertel von ihnen sind auch im Hauptberuf in der Pflege tätig“, schreibt die Kammer mit Verweis auf den Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen“ der Bundesagentur für Arbeit (BA).
„Diese Beschäftigten leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung. Sie übernehmen zusätzliche Dienste, helfen bei kurzfristigen Ausfällen und schaffen Flexibilität in den Einrichtungen. Auf diese Unterstützung sind viele Arbeitgeber angewiesen“, sagte Kammerpräsident Markus Mai.
Besonders betroffen wären Menschen, die bewusst in geringem Umfang arbeiten – etwa Eltern mit Betreuungsaufgaben oder Rentner. Für viele würde die Attraktivität einer weiteren Beschäftigung sinken, so Mai.
Die Pflegekammer sieht die Vorschläge der Kommission deshalb mit großer Sorge. „Wenn Beschäftigte mit vergleichsweise niedrigen Einkommen künftig zusätzlich belastet werden, wird das die Personalprobleme weiter verschärfen“, so Mai. Die Kammer verweist darauf, dass Minijobs in der Pflege nicht die Regel sind, aber einen wichtigen Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgung bilden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich im Bundestag zuversichtlich geäußert, dass bis zum Jahresende das geplante Reformpaket zur Rente verabschiedet wird. Kommende Woche wolle sich die Koalition über den Zeitplan verständigen, danach solle es im Kabinett zunächst eine Eckpunktebeschluss zu den vorgesehenen Inhalten geben, sagte Merz heute in der Regierungsbefragung.
Im Anschluss werde das Bundesarbeitsministerium während der parlamentarischen Sommerpause voraussichtlich mehrere Gesetzentwürfe vorbereiten, über die der Bundestag dann im Herbst beraten könne. „Ich würde mir persönlich gerne wünschen, dass wir bis zum Jahresende einen Abschluss finden können“, sagte Merz weiter.
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