Rentenpunkte von pflegenden Angehörigen sollen gekürzt werden

Berlin – Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck weiter an einer Pflegereform. Erste konkretere Pläne sehen offenbar unter anderem eine Kürzung der Rentenpunkte von pflegenden Angehörigen vor. Die Ideen eines Gesetzentwurfs legte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestern in einer Bund-Länder-Runde vor.
Darüber hinaus sollen Sparmaßnahmen für langsamer wachsende Zuschüsse von Pflegeheimbewohnern, eine strengere Anerkennung niedriger Pflegegrade, mögliche Kürzungen beim Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 sowie eine höhere Beitragsbemessungsgrenze nach Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherung besprochen worden sein, wie verschiedene Medien berichten.
Offiziell vorgestellt wurde aber noch nichts. Eine schriftliche Fassung des Referentenentwurfs soll auch den Ländern noch nicht vorliegen. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge befindet sich der Referentenentwurf für das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in der „Frühkoordinierung“ im Kanzleramt. Noch im Mai soll der Entwurf aber ins Kabinett, der Reformbeschluss wird im Sommer erwartet.
Die Kürzung der Rentenpunkte von pflegenden Angehörigen bezeichnete die niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Christine Arbogast, heute in einer Mitteilung als „fatales Signal“.
„Der Bund trifft damit diejenigen, die über 80 Prozent der zu Pflegenden engagiert versorgen. Dies wäre nicht nur unsolidarisch, sondern würde insbesondere Frauen benachteiligen, da diese immer noch den Großteil der häuslichen Pflege übernehmen“, sagte sie.
Kritisch sieht die Staatssekretärin auch eine stärkere finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die in den Reformplänen ihren Angaben zufolge vorgesehen ist. „Dass zum Beispiel durch Veränderungen bei der Gewährung von Leistungszuschlägen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen die finanzielle Belastung der Betroffenen erhöht werden soll, ohne dass diese an anderer Stelle entlastet werden, entspricht nicht unserer Vereinbarung im Zukunftspakt Pflege“, betonte sie.
Ziel müsse es sein, die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen zu begrenzen. „Dieses wird nicht gelingen, wenn der Bund nicht auch Schritte zur Verbesserung der finanziellen Situation der Sozialen Pflegeversicherung zulässt“, so Arbogast.
Die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Katrin Staffler (CSU), deutet in einem Statement schwierige Gespräche zwischen Bund und Ländern an. Sie plädiert für mehr Verantwortungsbewusstsein und ist der Auffassung, dass neben dem Bund auch die Länder Zugeständnisse machen müssten.
Staffler kündigte an, den „Dreiklang Prävention, Digitalisierung und Entbürokratisierung“ auch im Bereich der Pflege konsequent umsetzen zu wollen. Eine groß angelegte Pflegereform sei unerlässlich, um das System auf Dauer zu erhalten, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Mit flexiblen Leistungsbudgets hätten Betroffene zudem mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
„Eingestaubte Strukturen, die für viele Pflegebedürftige nicht mehr passen, müssen modernisiert werden“, so die Pflegebevollmächtigte. „Gleichzeitig muss das System effizienter und finanziell stabil aufgestellt und fit für den weiter voranschreitenden demografischen Wandel gemacht werden.“
Dem BMG zufolge soll auch die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung „brisanter“ sein als erwartet. Den für 2027 erwarteten Fehlbetrag der Pflegeversicherung hatte Warken gestern nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf mehr als 7,5 Milliarden Euro korrigiert, nachdem sie im April noch von einer Lücke von sechs Milliarden Euro gesprochen hatte. Für 2028 erwartet sie demnach sogar ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der neben dem BMG Vertreterinnen und Vertreter aus den Landesregierungen und kommunalen Spitzenverbänden teilnahmen, hatte im Dezember 2025 ein Papier für einen „Zukunftspakt Pflege“ – und damit für die bevorstehende Pflegereform vorgestellt.
Ein Fokus wurde darin auf eine verstärkte Prävention in der Langzeitpflege gelegt, um Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu verzögern. Unterstützt werden soll dies etwa durch bessere Schulungsangebote und digitale Systeme. Die zukünftige Finanzierung der Pflege mit einer Begrenzung der Eigenanteile ist ein weiteres großes Thema im Papier. Die Pflegeversicherung soll demnach ein Teilleistungssystem bleiben.
Nach der Veröffentlichung des Zukunftspakts wurde viel Kritik laut. Das Papier bleibe „weit hinter den Erwartungen an eine Reform zurück, die die Pflege spürbar stabilisiert und entlastet“, erklärte damals etwa der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland. „Das Papier sollte Grundlage einer Pflegereform sein, liefert aber nur Andeutungen ohne Verbindlichkeit“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Andreas Wedeking.
Auch der Deutsche Pflegerat vermisste klare politische Entscheidungen. Zwar würden im Zukunftspakt viele seit langem bekannte Probleme beschrieben, betonte Präsidentin Christine Vogler. In den Lösungsvorschlägen bleibe er aber zu unverbindlich. Für die Beschäftigten in der Pflege und pflegende Angehörige werde so keine Sicherheit geschaffen.
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