Politik

Rettungsdienst: Brandenburgs Gesundheitsminister im Streit mit Kommunen

  • Montag, 1. Juni 2026
/picture alliance, Caro, Sorge
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Potsdam – Die künftige Finanzierung des Rettungsdienstes sorgt für Ärger zwischen Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) und den Brandenburger Landkreisen. Wilke hatte in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) angekündigt, den Rettungsdienst nicht mehr über ein Satzungsmodell, sondern über ein Verhandlungsmodell finanzieren zu wollen.

Dabei sollen die Kommunen ihre Kalkulation und Satzung mit den Krankenkassen abstimmen, bevor diese von den Kreistagen oder Stadtverordnetenversammlungen verabschiedet werden. „Im Konfliktfall, wenn man sich bei der Verhandlung nicht einigen kann, gibt es ein geordnetes Schiedsverfahren“, sagte Wilke.

Die Landkreise wiesen das umgehend zurück. „Gesundheitsminister Wilke hat mit seinen heutigen Äußerungen in der Tagespresse den Versuch unternommen, den Landkreisen die Verantwortung für den Streit zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen über die Finanzierung des Rettungsdienstes zuzuschieben“, sagte die Präsidentin des Brandenburger Landkreistags, die Landrätin der Uckermark, Karina Dörk (CDU).

„Damit sind wir nicht einverstanden.“ Nach wie vor lägen in den meisten Landkreisen keine Verständigungen mit den Krankenkassen vor. Insofern treffe es nicht zu, dass die Kassen nun die Finanzierung der Fehlfahrten und Fehleinsätze übernähmen.

Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz gehe von einer kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes aus. Das veranschlagte Gebührenaufkommen solle die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Trägers des Rettungsdienstes decken. Die aktuellen Finanzierungsunsicherheiten stünden nach Angaben des Landkreistages jedoch zunehmend „im Spannungsverhältnis zu diesem gesetzlichen Grundsatz“.

„Angesichts des Haushaltsdefizits der Landkreise von cirka 400 Millionen Euro allein im laufenden Jahr kann es nicht sein, dass die Landkreise auf den Belastungen sitzen bleiben sollen“, so Dörk. „Die Landkreise nehmen eine Aufgabe wahr, die ihnen das Land übertragen hat.“ Das Land habe daher für einen entsprechenden Ausgleich der damit verbundenen finanziellen Belastungen zu sorgen.

Kritik übte der Brandenburger Landkreistag auch am geplanten Bundesgesetz zur Reform der Notfallversorgung. „Mit der Schaffung eines eigenständigen Leistungsbereichs der „medizinischen Notfallrettung“ sowie bundesweiten Vertrags- und Qualitätsvorgaben greift der Bund tief in die Zuständigkeiten der Länder und kommunalen Aufgabenträger ein“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Landkreistags, Holger Obermann.

„Das System der Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes gewährleistet Planungssicherheit, Investitionsfähigkeit und die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung.“ Der Rettungsdienst müsse auch künftig auskömmlich finanzierbar bleiben.

„Kostensteigerungen infolge tariflicher Entwicklungen, steigender Anforderungen an Personal, Leitstellen, Vorhaltung und Krisenfestigkeit dürfen mit der Verhandlungslösung nicht zulasten der kommunalen Ebene verlagert werden“, sagte er. Der Rettungsdienst müsse sich weiterhin am regionalen Bedarf, an gesetzlichen Qualitätsanforderungen sowie an den Anforderungen der Gefahrenabwehr orientieren können.

benl

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