Politik

Rettungsdienst: Neues Urteil trifft Brandenburger Landkreise

  • Donnerstag, 29. Januar 2026
/pattilabelle, stock.adobe.com
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Potsdam – Im Streit um die Finanzierung von Fehlfahrten von Rettungswagen haben Brandenburgs Landkreise eine Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte gestern eine Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam.

Geklagt hatten elf Kranken- und Ersatzkassen. Sie hatten besonders gerügt, dass bei der Ermittlung der Gebührensätze durch Aufteilung der voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes auf die prognostizierte Gesamtzahl der Einsatzfahrten sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze nicht berücksichtigt worden seien.

Im Ergebnis führe dies zu einer Querfinanzierung der Fehlfahrten und Fehleinsätze durch die Gebührenschuldner, die letztlich von den gesetzlichen Krankenversicherern zu finanzieren sei.

Das Gericht urteilte nun, dass es keine gebührenrechtliche Rechtfertigung dafür gebe, „in Gebühren Bestandteile für Leistungen zu berücksichtigen, die der Gebührenschuldner weder bestellt noch in Anspruch genommen hat.“ Dass die Landkreise mit dieser Regelung einen kostendeckenden Rettungsdienst erreichen wollten, stehe dem nicht entgegen.

Wie der Brandenburger Landkreistag gestern mitteilte, werde der Landkreis Teltow-Fläming nun prüfen, ob ein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt werde. Parallel dazu seien die satzungsrechtlichen Konsequenzen in den jeweiligen Landkreisen sorgfältig zu bewerten.

„Für die Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend, dass der Rettungsdienst weiter verlässlich funktioniert – daran gibt es keinerlei Zweifel“, betonte der Vorsitzende des Landkreistags, der Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze. „Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes rechtlich und praktisch an ihre Grenzen stoßen.“

Wie das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistags, Holger Obermann, sagte, erhöhe das Urteil den Handlungsdruck der Landkreise erheblich. „Die Landkreise tragen die Verantwortung für den Rettungsdienst, können diese Aufgabe aber nur erfüllen, wenn Finanzierung und Rechtsrahmen zusammenpassen.“

Der Sprecher des Verbands der Ersatzkassen Brandenburg (vdek), Volker Berg, sagte, das Gericht habe klargestellt, dass die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst – also Einsätze ohne anschließenden Patiententransport – nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssten. Damit habe das Gericht die Auffassung der Kassen bestätigt. „Die Fehlfahrten und Fehleinsätze sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen von den Trägern des Rettungsdienstes finanziert werden.“

Aus Sicht von Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) zeigt das Urteil hingegen, dass die Notfallreform auf Bundesebene dringend in Gang kommen müsse. Die Rettungsdienstleistung nur als Fahrtkosten zu definieren, entspreche nicht der Realität und führe bei den Rettungsdienstträgern zu deutlichen Liquiditätslücken. Im Oktober hatte Müller einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht.

„Wenn Patienten medizinisch direkt am Einsatzort oder in einer nahen Arztpraxis behandelt werden können, muss sichergestellt sein, dass die Kosten dafür auch von den Kassen übernommen werden. In vielen Fällen können Betroffene vor Ort versorgt werden“, so Müller. „Und das ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern spart der Solidargemeinschaft sogar viel Geld und entlastet unsere Krankenhäuser.“

benl

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