Rettungsdienste kämpfen mit gesetzlicher Zeitfrist

Frankfurt/Main – Die Rettungsdienste in Hessen kommen oft nicht so schnell zum Einsatzort wie gesetzlich vorgeschrieben. Mehr als zwei Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte haben 2015 die gesetzlichen Vorgaben verfehlt, berichtete der Radiosender hr-info heuet. Demnach erfüllten nur 8 von 26 der Kommunen die Quote, die vorsieht: In neun von zehn Fällen müssen die Retter spätestens zehn Minuten nach einem Notruf am Einsatzort eintreffen und helfen.
Dass um die zwei Drittel der Kreise die Quote verfehlen, ist seit Jahren zu beobachten. Es gebe jedoch einen positiven Trend und eine leichte Verbesserung landesweit, teilte das Sozialministerium in Hessen mit. Hessenweit betrachtet kamen die Retter vorletztes Jahr in etwa 87 Prozent der Fälle innerhalb von zehn Minuten zum Einsatzort.
Vier der fünf kreisfreien Städte in Hessen – Frankfurt, Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden – erfüllten laut den hr-Recherchen 2015 die 90-Prozent-Quote, welche das Hessische Rettungsdienstgesetz vorschreibt. Die Landkreise haben eher Probleme. Eine Ursache: Die Anfahrten in den Kreisen sind häufig länger als in den Städten.
Verunsichert, dass der Rettungsdienst nicht kommt, bräuchten die Menschen nicht sein, sagte ein Sprecherin des Sozialministeriums. „Wir haben einen sehr guten Rettungsdienst.“ Nur zwei andere Länder haben eine so strenge Frist wie Hessen. Häufiger gelten Zeiträume von 12 oder, wie etwa in Rheinland-Pfalz, 15 Minuten.
In Berlin beträgt der planerisch vorgegebene Ansatz im Innenstadtbereich bei acht Minuten. Dort gab es im Januar einen Notfall, bei dem Rettungswagen jedoch erst nach 17 Minuten beim Patienten, der zwischenzetilich verstorben war, ankam. Grund waren Personalmangel und veraltete Navigationsstechnik.Kein Einzelfall: Laut Feuerwehr wird die Quote der Zeiten in Berlin nur zu 34,5 Prozent erreicht.
Kritik kommt vom DRK
Die Qualität des Rettungsdienstes ausschließlich über die Messung einer Hilfsfrist zu beurteilen, sei nicht zielführend, erklärte der Landesverband Hessen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Es sei auch entscheidend, wie rasch ein Notfallpatient in einem Krankenhaus ist, in dem er richtig behandelt werden kann. Fachleute sprechen von der „Golden Hour“ (goldene Stunde) als maßgeblichen Richtwert. Dieser bedeutet: Es soll nach dem Notruf maximal eine Stunde dauern, bis der Patient im passenden Krankenhaus ist, erläuterte Schier. Hessen sei bisher das einzige Bundesland, das die Vorgabe in Rahmenplänen für Rettungsdienste sowie Krankenhäuser festgeschrieben habe.
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