Befristeter Zuschlag für die Pflege im Krankenhaus geplant

Berlin – Krankenhäuser sollen für voll- oder teilstationär aufgenommene Patienten vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,3 Prozent ihrer gesamten Forderung in Rechnung stellen können.
Das geht aus dem Faire-Kassen-Wettbewerb-Gesetz hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Der einjährige Zuschlag werde eingeführt, um etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal auszugleichen, heißt es.
Die Bundesregierung rechnet mit einmaligen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von circa 225 Millionen Euro, die durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert werden sollen. Die privaten Krankenversicherer müssen mit 17 Millionen Euro Mehrausgaben rechnen, die Beihilfe für die Beamten mit acht Millionen.
Die Koalition will für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen. Ende 2018 hatte Spahn per Gesetz zugesagt, dass die Kosten für höhere Tariflöhne übernommen werden.
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