„Die Coronapandemie hat sehr schön die Möglichkeiten der Videosprechstunde aufgezeigt“
Berlin – Die Akzeptanz der Videosprechstunde hat im Zuge der Coronapandemie ist hat stark zugenommen. Das macht eine eine Umfrage unter 2 240 Ärzten deutlich: Mehr als die Hälfte der befragten Ärzte und Psychotherapeuten bieten inzwischen Videosprechstunden in ihrer Praxis an. Die Bundesärztekammer hat jetzt eine Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis veröffentlicht.

5 Fragen an Dr. med. Josef Mischo, Vorsitzender Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer
DÄ: Die Coronakrise hat dazu geführt, dass die Anzahl der Videosprechstunden geradezu explodiert sind. Wie bewerten Sie dies?
Mischo: Die schwierigen Rahmenbedingungen der Coronapandemie haben sehr schön die Möglichkeiten und Chancen der Videosprechstunde aufgezeigt. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben es schätzen gelernt, zum Beispiel infektiöse Patienten nicht in einer direkten Begegnung behandeln zu müssen. Gleichzeitig hat sich die Möglichkeit ergeben, - zum Beispiel auch im Bereich der Psychotherapie - mit dem Patienten trotzdem Kontakt zu halten.
DÄ: Sehen Sie die Gefahr, dass gerade die jungen Patienten die Videosprechstunde künftig als Standardbehandlung wahrnehmen?
Mischo: Ich halte diese "Gefahr" für gering. Für eine ausschließliche Fernbehandlung sind nur wenige Erkrankungen geeignet. Eine Videosprechstunde als Ergänzung während einer längeren Behandlung (mit dem Wechsel zu Präsenzterminen) ist sowieso unproblematisch.
DÄ: Die Bundesärztekammer jetzt eine Handreichung zur Videosprechstunde veröffentlicht. Was war Ihnen bei der Erarbeitung besonders wichtig?
Mischo: Wichtig war unserer Arbeitsgruppe, dass wir zuverlässige Empfehlungen zu juristischen und organisatorischen Aspekten und Fragen geben. Dabei verweisen wir bewusst auch auf wichtige Informationen und Hinweise anderer Organisationen, wie zum Beispiel der Kassenenärztlichen Bundesvereinigung.
DÄ: Wo kann die Videosprechstunde den Praxisalltag entlasten, wo aber auch belasten?
Mischo: Ein gutes Beispiel für eine Entlastung ist, dass der Patient während einer länger dauernden Behandlung nicht in kurzen Abständen immer wieder in die Praxis kommen muss sondern eine zwischenzeitliche Kontrolle auch über eine Videosprechstunde möglich ist. Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei infektiösen Patienten, - wie sich ja gerade in der aktuellen Pandemie gezeigt hat.
DÄ: Für welche Patientengruppen halten Sie Videosprechstunde für sinnvoll?
Mischo: In erster Linie hängt es von der Erkrankung ab, ob eine Videosprechstunde sinnvoll ist. Natürlich muss der Patient auch mit der Technik klar kommen - das hängt aber nicht vom Alter ab.
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